
Korrosionsschutz mit Mängeln
Schäden an der Trinkwasserinstallation können sich über Jahre entwickeln, ohne dass es von außen erkennbar ist. Bei dem hier beschriebenen Leitungswasserschaden im Keller einer Hochschule war der betroffene Teil der Installation fünf Jahre alt, als es zur Leckage kam. An einem Flanschanschluss-Stück für ein Membranausdehnungsgefäß gab es ein Loch von immerhin sieben Millimetern Durchmesser. Ein Installationsfehler wurde vermutet, und es wurden Regressansprüche gegen den Installationsbetrieb gestellt. Die Laboruntersuchung im IFS sollte zeigen, wer für diesen Schaden tatsächlich verantwortlich war.

Nach dem Auftrennen des Anschluss-Stücks im Labor sieht man, dass der Wanddurchbruch inmitten von Korrosionsspuren liegt. Das Anschluss-Stück ist aus Stahl gefertigt und mit einer Schutzschicht aus Epoxy-Polyester-Pulver versehen. Im Bereich des Wanddurchbruchs ist diese Schutzschicht sehr dünn und hat sich zum Teil vom Stahl gelöst. Wo der Korrosionsschutz komplett durchbrochen ist, ist es zu Lochkorrosion gekommen.

Die Gutachterin prüfte die Korrosionsschutzschicht an mehreren Stellen. Zum Teil war sie mehr als doppelt so dick wie im geschädigten Bereich. Durch die ungleichmäßig ausgeprägte Beschichtungsdicke kam es zu Rissen innerhalb der Beschichtung. Durch diese gelangte Wasser an den Stahlwerkstoff, und es kam zur Korrosion. Für den Monteur war die mangelhafte Korrosionsschutzschicht nicht erkennbar. Die Verantwortlichkeit lag beim Hersteller.
