Im Anlagenbehälter befinden sich zwei blaue Austauscherpatronen und die darüber angeordnete Steuereinheit.

Keller unter Wasser

Der 120 Quadratmeter große Keller eines Einfamilienhauses stand wegen einer undichten Wasserenthärtungsanlage mehr als zehn Zentimeter hoch unter Wasser. Umfangreiche Feuchteschäden waren die Folge. Um die Verantwortlichkeit für den Wasseraustritt zu klären, wurde die Enthärteranlage im IFS untersucht. Der Gutachter öffnete den Behälter der Anlage. Darin befanden sich zwei blau ummantelte, zylindrische Patronen für das Austauscherharz. Die Patronen waren mit der darüber angeordneten Ventil- und Steuereinheit verschraubt.

Im Anlagenbehälter befinden sich zwei blaue Austauscherpatronen und die darüber angeordnete Steuereinheit.
Im Anlagenbehälter befinden sich zwei blaue Austauscherpatronen und die darüber angeordnete Steuereinheit.

Bei der Druckprüfung zeigte eine der Patronen eine massive Undichtigkeit an der Verschraubung. Die O-Ring-Dichtung zwischen Patrone und Steuerventilaufsatz war aus der Nut gedrückt worden. Der Gutachter löste die Verschraubung. Dabei trat das Harz zum Teil aus der Patrone. Die Verbindung nun einfach wieder herzustellen, wäre nicht möglich gewesen. Patrone und Aufsatz wurden vom Hersteller miteinander verschraubt. Hätte jemand diese Verschraubung gelöst, so hätte das Spuren hinterlassen.

Bei der Druckprüfung im Labor zeigt sich die Undichtigkeit.
Bei der Druckprüfung im Labor zeigt sich die Undichtigkeit.

Kurz vor dem Schadeneintritt hatte der Hersteller die Anlage gewartet und repariert. Unter anderem war davon die Steuereinheit der Patronen betroffen. Als der Service-Mitarbeiter Patrone und Steuerung wieder zusammensetzte, muss die Dichtung verrutscht sein. Die Verantwortung für den Wasserschaden im Keller lag also beim Hersteller.

Die O-Ring-Dichtung der Verschraubung ist aus der Nut gerutscht.
Die O-Ring-Dichtung der Verschraubung ist aus der Nut gerutscht.