Heizungsausfall wegen Wasserschaden oder umgekehrt?
In einem leer stehenden Haus ereignete sich eine Reihe von Schäden. Nach Angaben des Eigentümers hingen sie wie folgt zusammen: Durch eine Leckage an der Einhebelmischarmatur im Badezimmer sei eine relativ große Menge Wasser ausgelaufen. Das Wasser sei in den Hausanschlussraum des Gebäudes gelangt, der sich unter dem Bad befand. Dort habe es einen Kurzschluss verursacht, der wiederum zum Ausfall der Heizung geführt habe. In der Folge seien Frostschäden an mehreren Leitungen und am Wasserzähler des Hauses entstanden.
Die Armatur, an der die unglückselige Verkettung angeblich ihren Ausgang genommen hatte, wurde samt Anschlussschläuchen zur Untersuchung ins IFS geschickt. Die Schläuche waren intakt. Aus der Kartusche im Inneren der Armatur trat bei der Druckprüfung jedoch Wasser aus. Der Gutachter baute die Kartusche aus und öffnete sie. An einer blauen Gummidichtung, die in einer Nut geführt wurde, fand er Kalkablagerungen. Sie hatten sich zum Teil unter die Dichtung geschoben und so zu der Undichtigkeit geführt. Bei einer erneuten Druckprüfung nach dem Entfernen der Kalkablagerungen war die Leckage verschwunden.
Kalkablagerungen in einer Armatur sind nichts Ungewöhnliches. Damit sie sich aber unter den Dichtring schieben konnten, musste von innen über das Wasser eine große Kraft gewirkt haben. Wäre das Haus bewohnt gewesen, hätte man Druckstöße in der Leitung als Ursache hierfür nicht ausschließen können. Weil jedoch das Gebäude zum Schadenzeitpunkt nicht genutzt wurde, bleibt als einzig plausible Erklärung für den Druckanstieg in der Armatur eine Frosteinwirkung. Die Heizung war also nicht als mittelbare Folge der Leckage im Bad ausgefallen, sondern das Gebäude wurde im Vorfeld nicht oder nur unzureichend beheizt. Der Schaden war in einem Zeitraum mit mehreren Frostperioden aufgetreten.