Brillenglas verursacht Feuer
Wenn ein IFS-Gutachter eine Wetterrecherche durchführt, interessiert er sich gewöhnlich für Gewitter oder, um genau zu sein, für Blitzeinschläge in einer bestimmten Region. In diesem Fall galt das Interesse des Brandursachenermittlers den Sonnenstunden, denn er hatte einen ungewöhnlichen kleinen Brandschaden zu untersuchen: Als ein Ehepaar nach zwei Tagen auf Reise wieder nach Hause kam, war die Wohnung verrußt. Ein kleiner Schreck wartete im Gästezimmer. Dort war eine Fensterscheibe gesprungen und mit einer Rußfahne verunreinigt. In der Metallschale, die davor auf der Fensterbank stand, hatte es offensichtlich gebrannt. Das Feuer war jedoch längst von selbst erloschen.
In der Schale lagen eine Fernbedienung, die Bedienungsanleitung für ein Fernsehgerät, zwei Glühlampen und optische Brillengläser. Von der Kunststoffeinlage der Schale, die zu dem Gefäß gehört hatte, und der Bedienungsanleitung war nichts übrig geblieben, doch die anderen Gegenstände waren recht gut zu erkennen. Die Reste der Fernbedienung sah sich der Gutachter im Labor an: Ihre Lithium-Batterien in Knopfzellen-Form waren nicht leistungsstark genug, um einen Brand zu verursachen.
Das Fenster befand sich in Südlage, und im Schadenzeitraum wurden von der nächstgelegenen Wetterstation bis zu zwölf Sonnenstunden registriert. Was hier zur Brandentstehung geführt hatte, war der Brennglaseffekt, der manchem vielleicht noch von Experimenten aus Kindertagen in Erinnerung ist. Eines der optischen Brillengläser hatte das Sonnenlicht gebündelt und so etwas Brennbares – wahrscheinlich die Bedienungsanleitung – in der Schale entzündet.