Gestrandet auf der Kücheninsel
Von einem anderen Raum aus hörten Eltern ihren fünfjährigen Sohn die Treppe herunterlaufen in Richtung Küche. Der Junge wollte eine Flagge von seinem Spielzeugschiff holen, das auf der Kücheninsel stand. Über die Griffe der Schubladen kletterte er herauf, griff das gewünschte Objekt und verschwand auf gleichem Wege wieder im Obergeschoss. Wenig später schlug der Rauchmelder in der Küche Alarm. Mit dem Feuerlöscher, der dort in einer Schublade lag, konnte der Vater das Feuer selbst löschen. Den Flammen war lediglich das Schiff zum Opfer gefallen. Doch in der gesamten Küche und auch in anderen Räumen gab es Verunreinigungen durch Rauchgasniederschläge.
In diesem Fall wurde das IFS nicht mit einer Untersuchung der Brandstelle beauftragt. Statt dessen erhielt der zuständige Gutachter einen Stapel Fotos und Unterlagen. Er sollte beurteilen, ob es in der Küche überhaupt einen Brand gegeben hatte oder ob das Spielzeug nur geschmolzen war. An dem kleinen Wrack konnte er einen klassischen Brandtrichter erkennen. Das Feuer hatte sich von unten nach oben ausgebreitet. Auch „an Deck“ gab es ganz klar Brandspuren, und das bedeutete, dass es „an Bord“ wirklich gebrannt hatte.
Die Oberfläche des Glaskeramikkochfeldes, auf dem das Schiffchen gestrandet war, konnte bis zu 570 °C heiß werden, wie der Gutachter auf Nachfrage vom Hersteller erfuhr. Das Spielzeug bestand aus einem styrolhaltigen Kunststoff mit einer Zündtemperatur von 466 °C. Die Entzündung war also durchaus plausibel. Das Material verbrennt unter starker Rußentwicklung, was die massiven Verunreinigungen im Gebäude erklärte. Als er die Flagge holte, hatte der Junge das Schiff von einem anderen Platz auf der Kücheninsel auf das Kochfeld verschoben. Beim Hinauf- oder Herunterklettern hatte er außerdem versehentlich den Herd eingeschaltet. Glücklicherweise ist dieser Fall glimpflich ausgegangen. Wobei die Beseitigung eines solchen Brandfolgeschadens durchaus aufwendig ist. Kochfelder sind keine Abstellflächen und Kücheninseln keine geeigneten Kinderspielplätze.