Fehler für Installateur nicht erkennbar
Wegen eines defekten Kaltwasserzählers entstand in einem Geschäftsgebäude ein Leitungswasserschaden. Der etwa zwei Jahre alte Zähler aus einem der Toilettenräume wurde zur Untersuchung ins IFS geschickt, wo eine Gutachterin die Schadenursache feststellen sollte. Der Zähler bestand aus zwei Teilen: der untere war in die Kaltwasserleitung eingebaut und der obere wurde über ein Messinggewinde darauf geschraubt. Dieses war im letzten Gewindegang rundum abgebrochen.
Das abgebrochene Teilstück befand sich noch fest verschraubt auf dem Unterteil des Zählers, als die Gutachterin ihn im Labor näher in Augenschein nahm. Dabei fielen ihr Ablagerungen von Wasserinhaltsstoffen auf, die sowohl die Bruchflächen als auch das gesamte Innere des Zählers bedeckten. Die Bruchflächen waren darüber hinaus dunkel verfärbt. Unter dem Mikropskop waren die Verfärbungen deutlich als Korrosion erkennbar. Sie war bereits so weit fortgeschritten, dass die ursprünglichen Bruchflächenstrukturen zerstört waren. Der Schaden war offensichtlich nicht durch einen plötzlichen Abriss entstanden, sondern hatte sich über einen längeren Zeitraum entwickelt.
Neben den Korrosionsspuren gab es noch eine weitere Auffälligkeit: Im Bruchbereich betrug die Wandstärke des Messings lediglich 0,1 bis 0,3 mm und war damit viel zu gering. Insgesamt ergab sich aus diesen Informationen die Schadenursache, denn das zu dünnwandige Gewinde war ausgesprochen empfindlich gegen äußere Einflüsse. Selbst bei sehr vorsichtiger Installation konnte ein Anriss entstehen. Dadurch wurde ein Korrosionsprozess initiiert, der in der folgenden Zeit zur Ausweitung des Risses und schließlich zum Bruch führte. Für den Installateur waren bei der Montage weder der Produktfehler noch der Anriss erkennbar.