Erfolgreiche Druckprüfung trotz unverpresster Verbindung?

In einer Kindertagesstätte stellte der Hausmeister eine Verfärbung an einer Trockenbauwand fest. Nach dem Öffnen der Wand kam ein fortgeschrittener Schimmelbefall zutage. Als Quelle des Übels wurde eine undichte Doppelwandscheibe identifiziert, die zu einem Spülenanschluss gehörte.

Das Bauteil wurde dem IFS zugesandt. Es handelte sich um eine Doppelwandscheibe aus Rotguss mit zwei 16mm – Anschlüssen für Mehrschichtverbundrohre. Diese Anschlüsse waren als Pressverbindungen ausgeführt und unterschieden sich schon optisch voneinander:

Die zugesandte Doppelwandscheibe, der Pfeil markiert die undichte Verbindung.
Die zugesandte Doppelwandscheibe, der Pfeil markiert die undichte Verbindung.

An der linken Verbindung war das graue Mehrschichtverbundrohr im Sichtfenster des Pressanschlusses sichtbar. Es war – wie vom Hersteller vorgeschrieben – bis zum Anschlag eingesteckt worden. Die Rotgusspresshülse war ebenfalls axial bis zum Anschlag an den schwarzen Kunststoffkragen verpresst worden. Bei der rechten, schadenursächlichen Verbindung war weder das Mehrschichtverbundrohr im Sichtfenster erkennbar noch war die Presshülse axial verpresst worden. Hier war der abschließende Pressvorgang schlicht nicht erfolgt. Dementsprechend zeigte sich auch bei der Dichtheitsprüfung mit Druckluft, dass die rechte Verbindung schon bei Drücken unterhalb von 1 bar deutlich undicht war.

 

Laboruntersuchung nach Leitungswasserschaden
Linke Verbindung: Das Mehrschichtverbundrohr ist im Sichtfenster erkennbar (grüner Pfeil). Die Presshülse ist bis zum Anschlag an den schwarzen Kunststoffkragen verpresst (roter Pfeil).

 

Umso erstaunlicher war die Tatsache, dass die Stadt als Bauherrin ein Druckprüfprotokoll des Installateurs vorweisen konnte, das dieser bei der Installation erstellt hatte. In diesem Protokoll wurde angegeben, dass die Anlage mit Druckluft geprüft worden sei und dabei keine Undichtigkeit festgestellt wurde. Angeblich sollte der Prüfdruck anstelle der vorgegebenen 3 bar sogar auf 6 bar erhöht worden sein – was aber aus sicherheitstechnischen Gründen gar nicht zulässig ist.

Das verwendete Presssystem stellt zudem sicher, dass die Verbindungen im unverpressten Zustand undicht sind und somit im Rahmen einer ordnungsgemäß durchgeführten Dichtheitsprüfung auffallen müssen. Die Angaben des Handwerkers standen somit in einem nicht auflösbaren Widerspruch zu den Untersuchungsergebnissen. (Ma)

Rechte Verbindung: Das Mehrschichtverbundrohr ist im Sichtfenster nicht erkennbar; die Presshülse (grüner Pfeil) ist nicht bis zum Anschlag (rote Pfeile) verpresst.
Rechte Verbindung: Das Mehrschichtverbundrohr ist im Sichtfenster nicht erkennbar; die Presshülse (grüner Pfeil) ist nicht bis zum Anschlag (rote Pfeile) verpresst.