Ein anonymer Brandverursacher
An einem Freitagmittag kehrte eine junge Familie von einem mehrwöchigen Urlaub zurück nach Hause. Dort wartete eine böse Überraschung auf sie:
Durch das Haus zogen Rauchschwaden, die Fußböden und Möbel waren von einer Rußschicht bedeckt und es roch intensiv verbrannt. Nach einem Notruf trafen Polizei und Feuerwehr ein.
Letztere stellte fest, dass es in einem Kellerraum gebrannt hat. Die Raumtemperatur war bereits auf 17 °C abgesunken. Zudem barg die Feuerwehr die stark verbrannten Reste eines Luftentfeuchters aus dem Kellerraum.

Erst jetzt realisierte der Familienvater, was es mit der Fehlermeldung seiner Smart-Home-App auf sich hatte, die er etwa eine Woche vor dem Urlaubsende auf seinem Handy landete: Der Luftentfeuchter war an genau die Smart-Home-Steckdose angeschlossen, die plötzlich nicht mehr über das Netzwerk erreichbar war.
Neben dem Auftrag, ein Sanierungskonzept für das stark verrußte Einfamilienhaus zu erstellen, wurde das IFS auch mit der Ermittlung der Brandursache im Hinblick auf einen möglichen Herstellerregress beauftragt.

Die Untersuchungen ergaben, dass der Brand eindeutig auf einen internen elektrotechnischen Defekt des Luftentfeuchters zurückzuführen war. Die Spuren dieses brandursächlichen Defekts wurden auf einer Platine gefunden, die einen Lüftermotor des Luftentfeuchters ansteuert. Dort, wo ursprünglich ein kleines Relais aufgelötet war, war nun ein Loch in der Platine – ein Zeichen für eine lokal begrenzte, starke thermische Einwirkung, die z.B. durch einen Lichtbogen verursacht wird. Auch an den Adern der internen Elektroleitung zwischen der Platine und dem Lüftermotor waren Lichtbogen- bzw. Kurzschlusspuren sichtbar.
Ein Defekt an dem Luftentfeuchter hatte also das Feuer verursacht. Nach dem Produkthaftungsgesetz müssen Hersteller zehn Jahre für Schäden haften, die ihre Produkte verursacht haben. Bei bestätigten Serienschäden sind es sogar 30 Jahre.

Leider waren keine Identifizierungsmerkmale an dem Luftentfeuchter erhalten, und der Familienvater konnte nur den Supermarkt benennen, in dem er das Gerät vor etwa sieben Jahren erworben hatte. Ein Kaufbeleg, eine Bedienungsanleitung oder andere Hinweise auf den Hersteller, den Typ und das Alter lagen nicht vor. (JD)