Aufkeimende Zweifel

Der Keimhemmer Chlorpropham darf in der EU nicht mehr eingesetzt werden. Doch die Nachfolger sind brennbar

Bei der Lagerung von großen Mengen Kartoffeln wird die Keimung mit einem Wachstumsregulator verhindert. Dafür wurde in der Vergangenheit Chlorpropham eingesetzt. Weil diese chemische Verbindung gesundheitsschädlich ist und im Verdacht steht, krebsauslösend zu wirken, ist sie in der EU seit Ende Juli 2019 als Keimhemmer nicht mehr zugelassen. Am 8. Oktober dieses Jahres endete auch die Aufbrauchfrist. Eine Alternative schien mit 1,4 Dimethylnaphthalin gefunden zu sein, das unter dem Handelsnamen 1,4SIGHT vertrieben wird und in Deutschland seit 2018 als Pflanzenschutzmittel zugelassen ist.

Doch Brandfälle lassen nun Zweifel an dem Nachfolger aufkommen. Denn während Chlorpropham als nichtbrennbare Lösung angewendet wurde, handelt es sich bei 1,4 Dimethylnaphthalin um eine reine Kohlenwasserstoffverbindung. Im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers wird der Flammpunkt mit 122 °C angegeben. Damit ist 1,4SIGHT im gefahrstoffrechtlichen Sinne keine entzündliche Flüssigkeit, allerdings ist sie durchaus brennbar. Zudem ist das Brandverhalten einer Flüssigkeit im Kanister anders als im vernebelten Zustand, und der Keimhemmer wird als Heißnebel auf den Kartoffeln verteilt. In einem kürzlich vom IFS untersuchten Fall kam es dabei in einem Lager für mehrere tausend Tonnen Kartoffeln zum Brandausbruch.

Unbehandelt keimen Kartoffeln rasch.
Unbehandelt keimen Kartoffeln rasch.

Bei Brandversuchen im IFS ließ sich die Substanz als Flüssigkeit in einem offenen Gefäß erst im erwärmten Zustand entzünden. Als Sprühnebel konnte sie jedoch schon bei abgesenkter Raumtemperatur sowohl an einer offenen Flamme als auch durch elektrische Entladung entzündet werden. Bei der Behandlung im Kartoffellager kommen diverse Zündquellen für den Heißnebel in Frage.

Der Hersteller des Nebelgerätes warnt in der Bedienungsanleitung: „Die Vernebelung von brennbaren Flüssigkeiten in geschlossenen Räumen ist absolut verboten.“ Außer 1,4SIGHT werden als Keimhemmer, die im Heißvernebelungsverfahren verwendet werden, derzeit Minzöl und Orangenöl eingesetzt. Auch dabei handelt es sich jedoch um brennbare Flüssigkeiten. Das IFS hat einen weiteren Brandfall untersucht, bei dem Orangenöl in einem Kartoffellager heißvernebelt wurde.