Anlage mit (geringen) Mängeln
Der Geruch von Brandrauch beunruhigte eine Mieterin mitten in der Nacht. Auf der Suche nach der Ursache stießen die Bewohner auf ein Feuer im Keller des Mehrfamilienhauses.
Durch die aufmerksame Mieterin wurde es noch in der Entstehungsphase entdeckt. Es gelang der Feuerwehr, den Brand auf den Heizkessel einzugrenzen.

Ein IFS-Gutachter untersuchte wenige Tage später die Anlage: Schon von außen war deutlich erkennbar, dass sich die Brandschäden auf elektrische Komponenten an der Frostseite des Heizkessels konzentrierten. Ein Brandtrichter zeichnete sich ab, und ein solcher weist gewöhnlich auf die Stelle, an der ein Feuer entstanden ist.
Nach dem Öffnen der Frontverkleidung und der Verkleidung des Wärmetauchschers lag der Fußpunkt des Brandtrichters frei: Im Wärmetauscher hatte sich Dichtungsmaterial zersetzt. Durch die so entstandenen Undichtigkeiten waren heiße Gase aus der Brennkammer ausgetreten und hatten die Isolation der Elektroleitungen der Anlagensteuerung in Brand gesetzt.

Dieser Brandausbruch kam nicht für alle überraschend. Sieben Monate zuvor war der Heizkessel zuletzt gewartet worden. Auf dem Wartungsprotokoll hatte der Heizungsmonteur die Wahl zwischen „Anlage technisch einwandfrei“, „Anlage mit geringen Mängeln“ und „Anlage stillgelegt, da nicht verkehrssicher“.
Er entschied sich für Punkt zwei, strich allerding „geringen“ durch und merkte an, dass sich die Anlage in einem schlechten Gesamtzustand befand. Den Zustand des Wärmetauscher, den wir auf den Bildern zeigen, konnte der Monteur übrigens nicht sehen, da ein Kessel bei einer Wartung nicht demontiert wird.

Es wäre an der Zeit gewesen, auf den Fachmann zu hören und die Anlage auszutauschen. Diese Entscheidung wäre sicher nicht zu früh gefallen, denn der Heizkessel hatte bereits vierzig Betriebsjahre hinter sich. Manchmal muss man lernen loszulassen. (is)