Die Heizungsanlage auf dem Dachboden: Links befindet sich der Warmwasserspeicher, hinten die Gastherme.

Wasser lief aus der Haustür

Am Samstagmorgen klingelte bei einer Versicherungsnehmerin das Telefon. Wasser laufe aus der Haustür, berichteten die Nachbarn. Es ging nicht um ihr eigenes Haus, sondern um das eines verstorbenen Verwandten. Die Immobilie war bereits verkauft und sollte bald an die neuen Besitzer übergeben werden. Das Wasser, das unter der Tür hindurch quoll, hatte schon einen langen Weg durch das Gebäude hinter sich, denn die Leckage lag im Spitzboden des Einfamilienhauses. Dort befand sich die Heizungsanlage mit einer Gastherme und einem Warmwasserspeicher. An der Trinkwassereinspeisung des Speichers hatte sich eine Lötverbindung gelöst. Rund 30 Kubikmeter Wasser liefen bis ins Erdgeschoss. Die Menge konnte ein IFS-Gutachter anhand der Zählerstände nachvollziehen.

Die Heizungsanlage auf dem Dachboden: Links befindet sich der Warmwasserspeicher, hinten die Gastherme.
Die Heizungsanlage auf dem Dachboden: Links befindet sich der Warmwasserspeicher, hinten die Gastherme.

Er sah sich die getrennte Rohrverbindung an und ließ sie von einem Kollegen im IFS-Labor untersuchen (siehe Bild 3): Die Weichlötverbindung der Kupferrohre war durch eine Krafteinwirkung von innen auseinandergedrückt worden, stellte dieser fest. Ein typischer Frostschaden. An der Heizungsanlage gab es keinen Defekt. Bei der Untersuchung der Schadenstelle war sie bereits wieder in Betrieb. Auch der Brennstoff konnte ihr nicht ausgegangen sein, denn der Gastank im Garten war noch zur Hälfte gefüllt. Wenn auch das Haus momentan nicht bewohnt wurde, so wurde es doch beheizt, sagte die Versicherungsnehmerin. Außerdem seien sie und andere Familienmitglieder regelmäßig dort gewesen, um es zu räumen.

In der Bildmitte ist die Trinkwassereinspeisung zu sehen, an der sich die Leckage befand.
In der Bildmitte ist die Trinkwassereinspeisung zu sehen, an der sich die Leckage befand.

Der Spitzboden wurde allerdings nicht mitbeheizt. Ein kleiner Bereich war für die Heizungsanlage mit Leichtbauwänden abgetrennt und mit Mineralwolle isoliert worden. Doch das reichte nicht aus; der Spitzboden war nach wie vor frostgefährdet. In solchen Bereichen müssen wasserführende Leitungen nach der DIN 1988 Teil 2 in der kalten Jahreszeit entweder entleert oder durch eine Begleitheizung vor dem Einfrieren geschützt werden. Die Recherche beim Wetterdienst zeigte, dass es vor dem Schadentag eine längere Frostperiode in der Umgebung des Schadenobjektes gegeben hatte. An einem Frostschaden bestand kein Zweifel mehr. Der ursprüngliche Besitzer des Hauses hatte Glück, dass trotz des Planungsfehlers an der Heizungsanlage nicht schon früher ein Schaden aufgetreten war. Als das Haus schließlich nicht mehr bewohnt und somit auch nicht mehr regelmäßig Wasser aus den Zapfstellen entnommen wurde, froren die Leitungen im Spitzboden zwangsläufig ein.

Die getrennte Verbindung wird im Labor untersucht.
Die getrennte Verbindung wird im Labor untersucht.