Lotreste im Leitungssystem
Das Wohngebäude, in dem sich der hier beschriebene Schaden ereignete, hatte im zurückliegenden Winter für einige Wochen leer gestanden. Darum sollte das IFS insbesondere prüfen, ob Frost auf das Leitungswassersystem eingewirkt hatte. An der Badewannenarmatur war eine Leckage entstanden, und Wasser gelangte so in die Vorwandkonstruktion. Die Austrittsstelle befand sich zwischen dem Armaturgehäuse und der Kartusche der Mischarmatur. Beide Teile waren noch miteinander verschraubt, als der Gutachter sie zur Untersuchung erhielt.
Am Asservat gab es keinerlei Brüche oder Verformungen, die auf einen Druckanstieg im Inneren hingedeutet hätten. Einen Frostschaden konnte der Gutachter somit ausschließen. Das Gehäuse war mit vier Gewindebohrungen versehen, über die unterschiedliche Kartuschen verschraubt werden konnten. Für die vorhandene Kartusche wurden die beiden äußeren Bohrungen genutzt. Die inneren lagen frei, hätten aber vom schwarzen Dichtring der Kartusche abgedeckt werden sollen, so dass kein Wasser austreten konnte.
Beim Blick in die gelöste Kartusche war hinter dem Dichtring am Kaltwasserzulauf etwas Lot zu sehen. Das Material war dort eingeklemmt und hatte die Abdichtung zwischen Kartusche und Gehäuse beeinträchtigt. Der Weichlotrest musste über den Leitungsstrang in die Armatur gespült worden sein. Fremdkörper in wasserführenden Leitungssystemen wie Metallspäne, Dichtmaterial, Schmutzpartikel oder eben Lotreste aus der Installationsphase können zu Funktionsstörungen an Armaturen, zu Korrosion oder wie hier direkt zu einer Leckage führen. Darum müssen die Leitungen laut DIN 1988, Teil 2, vor der Inbetriebnahme und vor dem Einbau empfindlicher Armaturen gründlich gespült werden, um Fremdstoffe rückstandsfrei zu entfernen. Diese Sicherheitsmaßnahme ist aus hygienischen Gründen wie auch zur Verhütung von Leitungswasserschäden wichtig.