Eher geklebt als verschmolzen
Viele Leitungswasserschäden entstehen dadurch, dass bei der Installation von Rohrsystemen die Herstellervorgaben nicht beachtet werden. Diese Montagefehler hinterlassen aber zumeist Spuren, die bei der Laboruntersuchung der Bauteile oder Leitungsabschnitte offensichtlich sind. In diesem Fall trat Wasser aus einem PE-Rohrsystem aus, das einige Jahre zuvor beim Neubau des betroffenen Einfamilienhauses installiert worden war. Die Rohre aus Polyethylen waren über Elektroschweißmuffen miteinander verbunden. Eine dieser Verbindungen hatte sich als undicht erwiesen, und das IFS sollte den Grund dafür herausfinden.
Die zuständige Gutachterin trennte Kupplung und Rohr aus dem undichten Leitungsabschnitt der Länge nach auf. Auf einer Seite ließ sich das Rohr mühelos aus der Kupplung lösen. An dieser Stelle waren Rohr und Kupplung nur miteinander „verklebt“. Richtig wäre aber eine stoffschlüssige Schweißverbindung gewesen. An anderen Verbindungen des Rohrsystems war die Materialverschmelzung durchaus geglückt. Dort konnte die Gutachterin Kupplung und Rohr nicht trennen, ohne die Bauteile zu beschädigen oder zu zerstören.
An dem betroffenen Rohr fielen Längsriefen auf, die auch in dem Bereich noch deutlich zu erkennen waren, in dem Rohr und Kupplung hätten verschweißt werden sollen. In der Montageanleitung hatte der Hersteller vorgegeben, die äußere Qxidschicht des PE-Rohres vor dem Verschweißen mit einem Spezialwerkzeug abzuschälen. Diesen Arbeitsschritt hatte der Monteur am undichten Leitungsabschnitt ausgelassen. Die äußere Oxidschicht hatte beim Schweißvorgang die Entstehung einer stoffschlüssigen Verbindung verhindert. Der Schweißvorgang führte nur zu einer „Verklebung“ von Rohr und Kupplung. Wie so oft war auch in diesem Fall die mangelhaft ausgeführte Verbindung zunächst dicht. Zum Schaden kam es erst nach einigen Betriebsjahren.