Den Fehlerfall einplanen
Etwa ein Jahr nach dem Einzug in ein neu gebautes Einfamilienhaus bemerkten die Bewohner aufsteigende Feuchtigkeit an den Wänden. Die Suche nach der Ursache führte zur der Hebeanlage, die sich in einem Schacht im Keller befand. Als der Pumpenschacht geöffnet wurde, zeigte sich, dass er vollgelaufen war. Weil die Abdichtung des Schachts nicht bis zur Oberkante des Fußbodens reichte, konnte Wasser in den Fußbodenaufbau eindringen und sich über das Kellergeschoss verteilen. Aber warum war der Schacht überhaupt geflutet? Eine Ursachensuche erfolgte an der Schadenstelle und im IFS-Labor:
Bei der Prüfung der Hebeanlage im IFS lief diese einwandfrei. Allerdings fand der Gutachter eine Undichtigkeit an der Verbindung zwischen der Rückschlagklappe der Anlage und der Guss-Gehäuseplatte, auf der sie montiert war. Ablagerungen zeigten, dass an dieser Stelle über einen längeren Zeitraum Wasser ausgetreten war. Der Schaden war folgendermaßen entstanden: Aus der undichten Verbindung drang Wasser vom Sammelbehälter der Hebeanlage in den Schacht. Mit jedem Anspringen der Pumpe wurde der Sammelbehälter entleert; die Rückschlagklappe verhinderte, dass es wieder in den Sammelbehälter und von dort in die Abwasserleitungen gelangen konnte. Aus Sicht der Anlage gab es kein Problem der Sammelbehälter war leer, und der darin installierte Schwimmschalter löste keinen Alarm aus. Allerdings füllte sich der Pumpenschacht allmählich.
Mehrere Faktoren haben zu diesem Schaden geführt: zum einen die undichte Verbindung zwischen Rückschlagklappe und Gehäuse. Sie ist bei der Herstellung entstanden und ein klarer Produktfehler. Zum anderen gab es mehrere planerische Mängel. Der Schacht war nicht bis ganz oben abgedichtet. Nur darum konnte das Wasser direkt in den Fußbodenaufbau gelangen. Auch wäre eine Alarmeinrichtung, die Wasser im Pumpenschacht detektiert, sinnvoll gewesen ein Störfall wurde bei der Planung nicht berücksichtigt. Nicht zuletzt wurden die Betreiberpflichten verletzt, die sowohl in der Betriebsanleitung der Hebeanlage als auch in der Norm (DIN EN 12056-4) formuliert sind: Die Anlage hätte monatlich inspiziert werden müssen. Tatsächlich wurde nicht einmal eine Wartung durchgeführt. Nach dem Einzug der Bewohner in das neue Einfamilienhaus wurde der Pumpenschacht verschlossen und die Anlage sich selbst überlassen.