Auftauarbeiten an einer Dachrinne
Wasserführende Systeme in frostgefährdeten Bereichen müssen im Winter geschützt werden. Ein solcher Satz leitet gewöhnlich die Beschreibung eines Wasserschadens ein. Doch in diesem Fall kam es zu einem Brandausbruch. Um die Frostgefahr wissend, hatte man die Dachentwässerung eines Verwaltungsgebäudes mit einer Dachrinnenheizung ausgestattet. Weil aber ein Feuchtefühler falsch platziert wurde, aktivierte die elektronische Steuerung die Heizung nicht, und die Dachentwässerung fror trotzdem ein.
Mitarbeiter des Bauhofes tauten das Regenfallrohr also auf. Dafür benutzten sie einen gasbetriebenen Handbrenner. Dreieinhalb Stunden nach dem Ende dieser Arbeiten bemerkten Anwohner Rauch am Dach des Gebäudes und riefen die Feuerwehr. Der Tag endete mit Brandschäden an der Dachkonstruktion sowie in Räumen im Obergeschoss und im ausgebauten Spitzboden des Gebäudes. Ein IFS-Gutachter sah sich das Spurenbild vor Ort an.
Die Dachrinnenheizung hatte keinen Defekt, und im Bereich des Brandausbruchs gab es auch sonst keine elektrotechnischen Installationen, die das Feuer hätten auslösen können. Vielmehr hatte die Hitze des Handbrenners Holzbauteile der Dachkonstruktion entzündet. Heißarbeiten auf und an Dächern sind immer mit einem erhöhten Brandrisiko verbunden. Häufig werden initiierte Brände nicht sofort bemerkt, wenn zum Beispiel zunächst nur ein unauffälliger Schwelbrand in einem verdeckten Bereich entsteht. Darum muss die Arbeitsstelle nach Heißarbeiten wiederholt und über mehrere Stunden kontrolliert werden.