Abzugsanlage in desolatem Zustand
In einem Imbiss geriet auf dem Gasgrill in der Küche Grillgut in Brand. Die Mitarbeiter konnten das Feuer selbst löschen. An dieser Stelle hätte ein harmloser Zwischenfall sein Ende nehmen können. Doch in dem Betrieb wurde eine ganze Reihe von Sicherheitsvorschriften nicht beachtet, und so nahmen die Ereignisse erst richtig Fahrt auf. Kurz nachdem der Brand in der Küche gelöscht war, entdeckte jemand Feuer auf dem Dach. Die Flammen hatten über die Dunstabzugshaube auf die Abluftanlage und schließlich auf das Dach übergegriffen. Nun konnte nur noch die Feuerwehr helfen.
Diese Brandausbreitung hätte gar nicht möglich sein sollen. Bei der Untersuchung der Schadenstelle fand ein IFS-Gutachter heraus, wie die Flammen dennoch vom Grill zum Dach gelangen konnten. Den ersten Regelverstoß entdeckte er bereits direkt über dem Grill. Der Aerosolabscheider – oder auch Fettfangfilter – der Dunstabzugshaube fehlte. So konnte die Abluft ungefiltert in das Abluftsystem gelangen. Darin befanden sich entsprechend stark ausgeprägte Verschmutzungen, wie das Foto der Wartungsklappe beispielhaft zeigt. Ein Aerosolabscheider wäre nach den BGR 111 notwendig gewesen. Die VdS 2056 fordert zudem dessen regelmäßige Reinigung – die mangels Filter nicht stattgefunden hat.
Und dann war da noch die Konstruktion des Abluftsystems: Beim Untersuchungstermin fehlte ein 1,5 Meter langes Teilstück, das offenbar nicht als Metallkanal, sondern dem Spurenbild nach als Schlauch ausgeführt worden war. Dieser wurde durch die Flammen vollständig zerstört; nur eine Metallschelle war noch zu finden. In diesem Bereich hatte das Feuer auf die Dachkonstruktion übergegriffen. Denn hier fehlte auch die Gipskartonverkleidung, die den Rest des Abluftkanals umgab und eben ein solches Übergreifen verhindert hatte. Auch diese Konstruktion entsprach selbstverständlich nicht den Regeln der Technik. Die VdS 2056 fordert zum Beispiel Abluftleitungen aus nicht brennbaren Stoffen. Insgesamt hatten sich die Regelverstöße zu einer brandgefährlichen Mischung angehäuft. Als trauriger Einzelfall ist dies aber nicht zu bewerten. Denn Abluftanlagen in der Gastronomie hat das IFS schon in vielen abenteuerlichen Zuständen gesehen.