Vom Brandstifter verfolgt?
Ein stromlos geschaltetes Gebäude geht in der Nacht in Flammen auf. Dass so etwas passiert, ist nicht allzu üblich. Doch dass so etwas derselben Versicherungsnehmerin mit zwei unterschiedlichen Gebäuden passiert, ist mehr als nur ungewöhnlich. Doch was war passiert?
Kurz nach Neujahr: Der seitliche Anbau eines Einfamilienhauses geht in Flammen auf und das Feuer breitet sich von dort rasant aus. Das Gebäude ist zum Schadenzeitpunkt leerstehend, der Strom vollständig abgeschaltet und die Mieter sind schon vor einer Weile ausgezogen.
Als ein IFS-Gutachter die Schadenstelle in Augenschein nimmt, kann er in dem spärlich möblierten seitlichen Anbau des Dachgeschosses einen Brandschwerpunkt ausmachen. Unter dem Brandschutt findet er die stark brandgezehrten Überreste eines Bettgestells. Überreste einer Matratze sind nicht mehr vorhanden. Ein technischer Defekt kann ausgeschlossen werden, und auch Hinweise auf akkubetriebene Geräte oder anderweitige Zündquellen werden nicht mehr aufgefunden. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde das Bettgestell samt Matratze mutwillig in Brand gesetzt.

Knappe 3 Jahre später wird der IFS-Gutachter zu einem anderen Schaden gerufen. Gebrannt hat ein leerstehendes, nahezu unmöbliertes Einfamilienhaus, das derselben Versicherungsnehmerin gehört. Auch hier sind die letzten Mieter schon vor ein paar Monaten ausgezogen und der Strom innerhalb des Gebäudes ist abgeschaltet.
Bei der Untersuchung vor Ort stellt der IFS-Gutachter fest, dass es innerhalb des Gebäudes mehrere, räumlich voneinander getrennte Brandausbruchsbereiche gibt. Im Eingangsbereich stößt er auf ausgeprägte Schüttspuren vor dem Treppenaufgang ins Dachgeschoss.

Im Dachgeschoss wie auch in dem ausgebauten Spitzboden werden weitere Schüttspuren gefunden. An mehreren Stellen ist es im Dachgeschoss zudem zu ausgeprägten Flammenbränden innerhalb der Abseiten gekommen. Bei der Freilegung des Brandschuttes in einer der Abseiten wird der Geruch von Vergaserkraftstoff wahrgenommen. Der Gutachter nimmt mehrere Proben.
Die Laborergebnisse der nachfolgenden GCMS-Untersuchung bestätigen das Schadenbild. Der Schaden kann auf Brandlegung unter Zuhilfenahme von Vergaserkraftstoff zurückgeführt werden. Auf allen drei Etagen wurde in diversen Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes Vergaserkraftstoff nachgewiesen.

Schon im ersten Fall war Brandstiftung die einzige Brandursache, die nach der Untersuchung in Frage kam. Im zweiten Fall war die Brandstiftung glasklar nachgewiesen. (JJA)