Regeln gelten auch für Profis
Bei einem Energie- und Wasserversorger kam es zu einem Leitungswasserschaden. Das IFS wurde mit der Ursachenermittlung in der betroffenen Leitwarte eines Kraftwerkes beauftragt.
Einen Termin für eine Untersuchung vor Ort zu bekommen war schon nicht einfach. Immerhin ging es um den Zugang zu kritischer Infrastruktur, die sich hinter kameraüberwachten und extra gesicherten Türen befand.
In der Personalküche der Leitwarte war es zum bestimmungswidrigen Leitungswasserausstritt gekommen. Glück im Unglück: Die Leitwarte war nicht in Betrieb und nur ein „Backup“, sodass der Schaden keine direkte Auswirkung auf die Versorgung hatte.
Weil in der Hauptleitwarte Umbauarbeiten anstanden, sollte die Ersatz-Leitwarte jedoch bald übergangsweise wieder in Betrieb genommen werden. Bei den Vorbereitungen darauf wurde in der Küche eine Armatur gewechselt. Am Tag danach war Wasser am Geräteanschlussventil des alten Kombi-Eckventils ausgetreten, an das der Installateur die neue Armatur angeschlossen hatte.

An dem Eckventil war eine Schnellkupplung montiert. Die Mitarbeiter der Kraftwerksleitwarte hatten dort früher ein Aquarium betrieben, wie der erstaunte Gutachter erfuhr. Der Wasserbedarf für das Aquarium war so groß, dass man für die Wasserentnahme kurzerhand einen Schlauch verlegt hatte. Aber weder das nicht mehr vorhandene Aquarium noch die Kunststoff-Schnellkupplung für den Schlauch, die unprofessionell mit einer Zange angezogen worden war, waren hier die Schadenursache.
Bei der Laboruntersuchung zeigte sich, dass das Geräteventil dicht war, und zwar auch, wenn es aufgedreht wurde. Erst nachdem das Ventil einem erhöhten Druck ausgesetzt wurde, funktionierte es – halbwegs.

Das Ventil zeigte deutliche Alterungsspuren und war wahrscheinlich oft sehr fest angezogen worden. In der Folge klebten Teile der Dichtung am Dichtungssitz. Hierdurch kann es passieren, dass ein Ventil im Betrieb nicht öffnet oder erst stark verzögert, wenn es durch Druckschwankungen oder Erschütterungen gelöst wird.
So war es auch zu diesem Schaden gekommen. Das Ventil wurde geöffnet – möglicherweise durch den Installateur beim Armaturentausch, aber möglicherweise auch bereits vorher durch einen Mitarbeiter –, doch es reagierte zunächst nicht. Erst am Schadentag lösten die Erschütterungen im Rahmen der Arbeiten das verklebte Ventil, und Wasser lief aus der Schnellkupplung, an die einst regelmäßig der Schlauch zum Aquarium angeschlossen wurde.

Solche Schäden lassen sich einfach verhindern, indem man sich an die technischen Regeln hält, die die Installation von Trinkwasserinstallationen beschreiben (DIN EN 806-4). Hiernach gelten durch Ventile abgesperrte Leitungen als nicht verschlossen. Ungenutzte Ventilauslässe müssen z. B. durch Blindkappen verschlossen werden.
Schon der Schlauchanschluss innerhalb des Gebäudes ohne Ablaufstelle darunter war fragwürdig. Spätestens aber als das Aquarium im Zuge der Nutzungsveränderung außer Betrieb genommen wurde, hätte der offene Anschluss am Eckventil verschlossen werden müssen. Mit einem Blindstopfen für etwa 1,50 € und einem Zeitaufwand von circa einer Minute wäre dieser Schaden verhindert worden. (SBO)