
Keller wegen grobem Installationsfehler geflutet
Ein Rauschen aus dem Keller lies die Besitzerin eines Wohnhauses nichts Gutes ahnen, als sie am Abend nach Hause kam. Auf der Suche nach der Ursache musste sie feststellen, dass die Kellerräume knöcheltief unter Wasser standen. Im Heizungsraum war die untere Halbschale des Membranausdehnungsgefäßes der Trinkwassererwärmung heruntergefallen, und Wasser lief ungehindert aus. Der Fachbetrieb, den die Frau auch mit der Wartung der Heizungsanlage beauftragt hatte, hatte das Ausdehnungsgefäß im Rahmen einer Reparatur keine zwei Jahre zuvor eingebaut.

Als ein IFS-Gutachter die Schadenstelle besuchte, war das defekte Gerät bereits demontiert und ein neues an gleicher Stelle installiert worden. Das alte Ausdehnungsgefäß konnte er für eine Untersuchung im Labor asservieren. Ein Membranausdehnungsgefäß hat eine Wasser- und eine Gasseite, die durch eine Membran getrennt sind. Es soll die Volumenausdehnung des Wassers ausgleichen, die sich bei dessen Erwärmung ergibt. Das sich ausdehnende Wasser kann in die Wasserseite des Ausdehnungsgefäßes fließen; die Gasseite wird komprimiert. Bei dem defekten Gefäß war die Innenwand der Wasserseite massiv mit Korrosionsprodukten belegt. Die beiden Halbschalen aus Metall waren zudem durch eine Kraft von innen auseinandergedrückt worden ein Druckanstieg hatte das Gefäß zerstört.

Dem Typenschild und den Herstellerangaben nach handelte es sich um ein Ausdehnungsgefäß für einen Betriebsdruck von maximal 3 bar, vorgesehen für den Einsatz in geschlossenen Heiz-, Solar- und Kühlwassersystemen. In Trinkwasserleitungen erfolgt eine Druckbegrenzung durch das Sicherheitsventil erst bei 10 bar. Diesen Belastungen konnte das Ausdehnungsgefäß nicht dauerhaft standhalten. Die Innenwand der Wasserseite war zudem nicht korrosionsgeschützt, weil sie für die sauerstofffreie Umgebung der Heizungsinstallation ausgelegt war. Die Auswahl des Ausdehnungsgefäßes durch die Fachfirma war falsch. Denn das installierte Membranausdehnungsgefäß war für den verwendeten Zweck nicht geeignet. Zudem wurde die Hausbesitzerin auch nicht auf die jährliche Wartung des Gefäßes hingewiesen, die der Hersteller vorgibt.
