Installation mit Gartenschlauch und Zapfhahn
Bei der Ermittlung von Schadenursachen sehen die IFS-Gutachter manche Installationen, bei denen der Schaden vorprogrammiert ist. So auch, nachdem in einem Wohnhaus eine große Menge Wasser von der Heizungsanlage im Spitzboden bis ins Erdgeschoss gelaufen war. Eine Schlauchverbindung hatte sich gelöst. Der Gutachter erhielt lediglich Informationen zur Einbausituation und drei Fotos. Doch das genügte, um das Problem zu benennen. Auf dem ersten Bild war das Ende eines gelben Schlauches zu sehen, in den eine Schlauchtülle gesteckt und mit einer Schelle befestigt worden war. Die Tülle hatte sich gelöst.
Auf Nachfrage erhielt der Gutachter das zweite Foto, und auf diesem war deutlich zu sehen, dass es sich um einen handelsüblichen Gartenschlauch handelte. Der Schlauch war zum Befüllen der Heizungsanlage benutzt worden. Dabei war er, wie der Schaden zeigte, nicht nur für den jeweiligen Befüllvorgang angeschlossen worden. Er war dauerhaft zwischen der Heizungsanlage und der Trinkwasseranlage verblieben. Nach einem Befüllen der Heizungsanlage wurde offensichtlich lediglich das Ventil der Heizungsanlage, nicht aber das Ventil der Trinkwasseranlage geschlossen, so dass nach dem Abplatzen des Schlauches ungehindert Wasser austrat.
Wie ein drittes Foto zeigte, verband der Füllschlauch einen handelsüblichen Zapfhahn an der Trinkwasserleitung mit einem Absperrventil mit Rückflussverhinderer in der Heizungsanlage. Diese Installation wurde nach dem Schaden mit einem neuen Schlauch erneut so hergestellt. Ein Ventil mit Rückflussverhinderer ist aber heutzutage nicht mehr ausreichend, um eine normgerechte Trennung zwischen einer Trinkwasser- und einer Heizungsanlage zu gewährleisten. Nach der DIN 1717 muss die Füllung einer Heizungsanlage über einen Rohrtrenner erfolgen. Dieser kann entweder nachgerüstet werden oder die Füllung erfolgt über den Kundendienst des Heizungsbauers. Auch der Zapfhahn, an den der Füllschlauch angeschlossen gewesen war, entsprach nicht den vorgeschriebenen Anforderungen. Und nicht zuletzt ist ein Gartenschlauch in der Regel nicht für Trinkwasserinstallationen zugelassen.