
Im Zweifel auf die Profis schauen
Mit einem Propan-Handbrenner, angeschlossen an eine 5-kg-Flüssiggasflasche, rückte eine Frau dem Unkraut vor ihrem Haus zu Leibe. Schon seit Jahren beseitigte sie die ungeliebten Pflänzchen zwischen den Basaltsteinen auf ihrem Grundstück auf diese Weise. Doch diesmal ging etwas schief. Noch während die Hausbesitzerin mit dem Abflämmen beschäftigt war, sah sie Rauch aus der ebenerdigen Kellertür quellen. Sie goss einen Eimer Wasser gegen die Tür, den sie wie immer zur Sicherheit bereitgestellt hatte. Das nutzte allerdings wenig; die Feuerwehr musste anrücken.

Ein IFS-Gutachter untersuchte den Kellerbrand und fand ein klares Spurenbild vor. Die hölzerne Kellertür war von innen brandgezehrt, von außen hingegen nicht. Vor dem unteren Bereich der Tür befand sich außen ein Brett als zusätzliche Verkleidung. Als der Gutachter das Brett entfernte, kam dahinter eine lokal begrenzte Brandzehrung zum Vorschein. Das Feuer hatte an dieser Stelle zwischen den Holzschichten von Türverkleidung und Türblatt seinen Ausgang genommen. Zu der Holztür und anderen brennbaren Materialien habe sie bei der Arbeit mit dem Handbrenner stets einen halben Meter Abstand gehalten, gab die Frau an.

Doch trotzt dieses Sicherheitsabstandes hatte die Gasflamme das Holz der Tür in Brand setzten können. Dazu ist nämlich nicht nur die sichtbare Flamme imstande, sondern auch die nicht sichtbaren heißen Verbrennungsgase. Für den professionellen Bereich gibt es eine ganze Reihe von Vorschriften und Richtlinien, die bei sogenannten feuergefährlichen Arbeiten zu berücksichtigen sind. Beim Abflämmen wäre zum Beispiel die VdS 2008 relevant gewesen. Unter Punkt 5 definiert sie für vergleichbare Arbeiten (Löten und Heißkleben) einen Gefährdungsbereich mit einem Radius von 2 Metern um die Gasflamme. Privatanwender müssen die Warnhinweise auf Gasflaschen und in den Anleitungen von Brennern beachten. Doch im Zweifelsfall hilft auch ein Blick auf die Sicherheitsvorschriften der Profis, hier zum Beispiel in die VdS 2008 (http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2008_web.pdf#2)
