Die Diskussionen über den richtigen Umgang mit Schimmelschäden halten an

Großflächiger Schimmelbefall an den Wänden – hier wurde zu spät gehandelt.
Großflächiger Schimmelbefall an den Wänden – hier wurde zu spät gehandelt.

Feuchteschäden in Gebäuden können die unterschiedlichsten Ursachen haben – seien es Rohrbrüche, eindringendes Regenwasser oder falsches Heiz- und Lüftungsverhalten. Wird nicht schnell genug und angemessen gehandelt, kommt es zur Geruchsbelästigung, zur Schimmelbildung oder gar zu einem Schwammbefall. Besonders unangenehm sind Schäden durch ausgetretenes Abwasser. Neben einem Ekelgefühl haben die betroffenen Personen oft Sorgen vor einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung.

Als Grundlage für eine einheitliche Vorgehensweise bei der Beurteilung und Sanierung von Schimmelschäden hat das Umweltbundesamt (UBA) im Jahr 2002 einen „Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen“ und 2005 einen Leitfaden zur „Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen“ herausgegeben. Beide Leitfäden boten einigen Spielraum für Interpretationen, sind aber bis heute weitgehend anerkannt. Allerdings können sie den aktuellen Diskussions- und Entwicklungsstand nicht mehr widerspiegeln.

Die Innenraumlufthygiene-Kommission des UBA arbeitet daher schon seit vielen Jahren an einer Neufassung des „Schimmelleitfadens“. Ein erster Entwurf wurde Anfang 2016 zur öffentlichen Diskussion gestellt und führte zu einer Flut von Einsprüchen und Änderungsvorschlägen. So hält die Überarbeitung des Leitfadens im UBA weiter an. Eine Veröffentlichung ist nun für den Herbst 2017 vorgesehen.

VdS-Richtlinie definiert klare Sanierungsziele

Unabhängig davon haben sich in den letzten Jahren verschiedene andere Gremien und Verbände mit dem Thema „Schimmelschäden und deren Sanierung“ beschäftigt und verschiedene Richtlinien erarbeitet. Für die Versicherungswirtschaft von besonderer Bedeutung sind die Schimmelpilzschäden, die infolge eines versicherten Leitungswasserschadens entstehen. Eine Projektgruppe im GDV, an der auch das IFS aktiv beteiligt ist, hat im Juni 2014 mit der VdS 3151 die „Richtlinien zur Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden“ herausgegeben. Ausgehend von einem versicherten Schadenereignis zeigt die VdS 3151, welche Maßnahmen von der Schadenfeststellung über die Schimmelpilzsanierung und die technische Trocknung bis hin zur abschließenden Erfolgskontrolle erforderlich sind und wie diese in einem Sanierungskonzept ausgearbeitet werden. Es werden klare Sanierungsziele definiert. Das Sanierungskonzept beschreibt, welche Abschottungs- und Schutzmaßnahmen erforderlich sind und wie ein dauerhaft trockener Zustand erreicht werden kann. Es prüft insbesondere, an welchen Bauteilen und Gegenständen nur eine Reinigung und/oder eine Desinfektion erforderlich ist. Gerade der letzte Punkt einer desinfizierenden Behandlung – das UBA spricht hier von einer „Biozidbehandlung“ – ist seit langem Thema kontroverser Diskussionen.

Nutzungsklassen vermeiden überzogenen Aufwand

Ein zweiter strittiger Punkt ist die Möglichkeit einer dauerhaften Abschottung schimmelbelasteter, getrockneter Bereiche als Alternative zu sehr aufwendigen Rückbaumaßnahmen. Der Maßstab bei der Entscheidung sollte sein, ob die Sanierungsziele sicher und dauerhaft erreicht werden können.

Ein wesentlicher Schwachpunkt bei den bisherigen Leitfäden des Umweltbundesamtes war, dass für alle Innenräume praktisch die gleichen Anforderungen gestellt wurden, unabhängig davon, ob es sich um Wohnräume, Kellerräume oder Treppenhäuser handelte. Im Entwurf des neuen „Schimmelleitfadens“ wird eine Differenzierung in verschiedene Nutzungsklassen eingeführt. Bezüglich der Sanierungsanforderungen wird also unterschieden zwischen Wohn- und Arbeitsräumen, nicht dauerhaft genutzten Nebenräumen (Dachboden, Keller, Treppenhaus usw.) und abgeschotteten Bauteilen und Hohlräumen. Gerade mit diesem Ansatz werden sich in Zukunft hoffentlich überzogene, kostspielige Sanierungsmaßnahmen besser vermeiden lassen.