
Bei Schimmelbefall Sanierungsbereiche abgrenzen
Werden Leitungswasserschäden nicht gleich entdeckt, so entstehen oft umfangreiche Folgeschäden, deren Sanierung sehr teuer sein kann. Im hier beschriebenen Fall sollte ein Einfamilienhaus verkauft werden und stand für eine Weile leer. Darum wurde nicht sofort bemerkt, dass Wasser aus dem WC-Kasten im Dachgeschoss lief und sich im Haus verteilte. Es kam zu Durchfeuchtungen im Erd- und Dachgeschoss und in der Folge auf beiden Geschossebenen zu erheblichen Schimmelpilzschäden.

Zwar war nahezu überall im Gebäude Schimmelpilzbefall sichtbar zum Teil gab es auch größere Schimmelpilzstrukturen , doch bei der Untersuchung des Gebäudes stellte der beauftragte IFS-Gutachter deutliche Unterschiede bezüglich der Belastungen im Erd- und im Dachgeschoss fest. Während die Fußböden im Erdgeschoss erheblich durch Schimmelpilze und Bakterien belastet waren, gab es in der Estrichdämmung des Dachgeschosses keinen besonders auffälligen mikrobiellen Befall.

Entsprechend different waren auch die notwendigen Sanierungsmaßnahmen: Für eine nachhaltig erfolgreiche Beseitigung der Schäden waren im Erdgeschoss umfangreiche Rückbaumaßnahmen unumgänglich. Im Dachgeschoss hingegen war durch intensive Reinigung und desinfizierende Maßnahmen die Erhaltung des Fußbodenaufbaus möglich. Auch das Holz der Treppe konnte nach dem Abschleifen aktiv befallener Oberflächen und nach einer desinfizierenden Reinigung erhalten werden. Bei Sanierungsmaßnahmen dieses Ausmaßes ist mit einer erheblichen Freisetzung von Schimmelpartikeln zu rechnen. Das bedeutet, die Sanierung muss von Fachpersonal durchgeführt und angemessene Personenschutzmaßnahmen müssen berücksichtigt werden.
