Am falschen Ende gespart
In der vergangenen Woche berichteten wir über einen Eigenheimbesitzer, der im Rahmen einer Renovierung einen Billig-Wasserhahn eingebaut und sich damit einen Wasserschaden eingefangen hatte. Ähnlich erging es dem zunächst glücklichen Besitzer eines neu errichteten Einfamilienhauses.
Im Bad im Obergeschoss sollte ein Doppelwaschtisch mit zwei Wasserhähnen installiert werden. Allerdings war nur ein Eckventilepaar, also einmal Kaltwasser und einmal Warmwasser, für deren Anschluss vorhanden. Ob dies von Anfang so geplant war, oder ob sich nachträglich doch noch etwas Kleingeld in der Haushaltskasse gefunden hatte, um doch zwei Waschbecken zu installieren, ist dem IFS nicht bekannt.
Die Installation der Waschbecken und Armaturen wurde von einem Nachbarn durchgeführt wurde. Der Mann war immerhin ein Profi; er arbeitet für das Installationsunternehmen, das auch die Rohrleitungen in dem Gebäude verlegt hatte.
Um beide Armaturen mit nur einem paar Eckventile mit Wasser zu versorgen, hatte man zwei T-Stücke besorgt. Diese waren mit einem verchromten Stutzen ausgeführt und wurden an die Klemmringverschraubungen der Eckventile angeschlossen. An den beiden anderen Anschlüssen wurden jeweils die Armaturen angeschlossen. Voilà.
Allerdings hatte der Hausbesitzer nicht lange Freude an dem Doppelwaschtisch: Bereits nach zwei Wochen löste sich eine Klemmringverbindung. Das austretende Wasser flutete sowohl das Ober- als auch das Erdgeschoss.
Durch die Untersuchung des T-Stückes und des Eckventils im Labor sollte ein IFS-Gutachter nun herausfinden, ob der Schaden auf einen Installationsfehler oder einen Produktmangel zurückzuführen war.
An dem Stutzen war keine Einschnürung vorhanden, wie sie durch den festgezogenen Klemmring an einem Kupferröhrchen entstanden wäre. Hatte der Installateur einfach nur schlecht gefrühstückt und die Verbindung nicht vernünftig festgezogen?
Der Gutachter trennte das Stutzenende ab, um mit dem verbliebenen Teil und der vorhandenen Verschraubung eine Vergleichsverbindung zu erstellen. Diese hielt zunächst auch üblichen Drücken stand, ließ sich dann aber von Hand auseinanderziehen.
Warum sich mit den vorliegenden Komponenten keine dauerhaft Kraftschlüssige Verbindung erstellen ließ, zeigte ein Blick auf den abgetrennten Stutzen: Die Trennfläche war nicht kupferrot, sondern messinggelb. Der Stutzen bestand also nicht aus weichem Kupfer, das sich einschnüren lassen würde, wodurch der Klemmring dann an dieser Stelle fixiert wäre, sondern aus Messing.
Messing ist deutlich härter und lässt sich mit dem Messingklemmring nicht einschnüren. Aus diesem Grund müssen Messingstutzen, wie sie zum Beispiel an flexiblen Anschlussschläuchen verwendet werden, einen Absatz bzw. eine kleine Kante haben, hinter den der Klemmring hakt und dadurch den Stutzen festhält.
Der Stutzen hätte also vom Hersteller entweder aus Kupfer oder mit einem Absatz ausgeführt werden müssen. Er hatte buchstäblich „am falschen Ende“ gespart. Der Hersteller, dessen Name auf dem Bauteil aufgedruckt war, hat übrigens im Mai 2024 Konkurs angemeldet.
Mit je zwei separaten Eckventilpaaren wäre der Schaden so nicht eingetreten. Dies hätte man besser planen können. Der gesparte Planungsaufwand oder die Kostenersparnis für die beiden zusätzlichen Anschlüsse wiegen sicherlich den Ärger über die anstehende Sanierung nicht auf. (SBO)