Brandgefahr mit geringer Sprengkraft

Das IFS hat sich Feuerwerkskörper für Kinder und Jugendliche näher angesehen

Die abgebrannte Sporthalle
Die abgebrannte Sporthalle

Von allem, was kracht und Funken sprüht, geht für viele Kinder und Jugendliche eine unwiderstehliche Anziehungskraft aus. Für die jungen Feuerwerker ist der Spaß nicht auf die Silvesternacht beschränkt. Sogenanntes Kleinst- oder Jugendfeuerwerk darf das ganze Jahr hindurch verkauft werden – bereits an Kinder ab zwölf Jahren. Die Produkte fallen nach dem Sprengstoffgesetz in die Kategorie 1. Das bedeutet, von ihnen geht nur eine „geringe Gefahr“ aus. Was die Sprengkraft und den Schallpegel angeht, mag das durchaus stimmen. Ein Brandrisiko besteht aber dennoch, wie Versuche im IFS zeigten.

Kurz vor Halloween wurde das Institut im vergangenen Jahr beauftragt, die Brandursache auf einem Schulgelände zu untersuchen. Die Sporthalle war abgebrannt. Im trockenen Laub auf und unterhalb der Tribünen des angrenzenden Sportplatzes sowie auf deren Dach lagen die noch nicht verwitterten Reste von Feuerwerksartikeln. Letztere waren so gut erhalten, dass Dr. Marcel Böhm und Dr. Jacob Duvigneau sie dem „Halloween-Feuerwerkssortiment“ eines Supermarktes zuordnen konnten. Für wenige Euro kauften die IFS-Gutachter ein solches Set und starteten ihre Versuchsreihe. Das Ergebnis: Wunderkerzen, Bodenkreisel und zwei weitere zischende, knatternde und Funken sprühende Feuerwerksartikel konnten trockenes Laub problemlos entzünden.

Nahe der Halle lagen unter anderem Reste dieser Bodenkreisel.
Nahe der Halle lagen unter anderem Reste dieser Bodenkreisel.

Genau dies war auch an der Sporthalle geschehen. Unbekannte hatten Feuerwerkskörper auf das Dach geworfen, wo zunächst Laub und schließlich das Polyurethan der Sandwichplatten des Sporthallendaches in Brand gerieten. Bei dem Feuer wurde glücklicherweise niemand verletzt. Doch fünf Feuerwehren waren im Einsatz und der Sachschaden erheblich.
Im Internet ist Jugendfeuerwerk immer erhältlich, und im Einzelhandel wird es vor Halloween sicher wieder vor den Kassen platziert. Silvia Darmstädter vom Deutschen Feuerwehrverband mahnt: „Auch im Umgang mit altersgerechtem Feuerwerk sollten Eltern ihre Kinder im Auge behalten“.