Die Haustechnik kennen und pflegen

Funktionsstörungen in Hebeanlagen können zu umfangreichen Schäden führen. Die regelmäßige Wartung ist darum unverzichtbar

Die Pumpe aus dem ersten geschilderten Schaden ist deutlich verschmutzt. Ein Kurzschluss hatte schließlich zum vollständigen Ausfall geführt.
Die Pumpe aus dem ersten geschilderten Schaden ist deutlich verschmutzt. Ein Kurzschluss hatte schließlich zum vollständigen Ausfall geführt.

Weil die Tauchpumpe einer Hebeanlage ausfiel, kam es in einem Wohn- und Geschäftsgebäude zu einem umfangreichen Schaden. Wasser stand auf dem Kellerboden, an den Wänden hatten sich Salzausblühungen gebildet, und der Putz war zum Teil abgeplatzt. Eine umfangreiche Sanierung wurde notwendig.

Der Eigentümer hatte das Gebäude dreieinhalb Jahre zuvor erworben, aber erst mit der Schadenentdeckung erfahren, dass es die Hebeanlage überhaupt gab. Während das Abwasser einer Küchenspüle, zweier Waschbecken, das Kondenswasser der Heizung und das anfallende Regenwasser aus einem nicht überdachten Kelleraufgang kontinuierlich in die Hebeanlage eingeführt wurde, hatte es daran seit dem Eigentümerwechsel keine Wartungsarbeiten oder Kontrollen gegeben. Diese Vernachlässigung war der Pumpe bei der Laboruntersuchung im IFS durchaus anzusehen. Im Laufrad befanden sich Laubblätter und Schmutz; die Antriebswelle saß fest. Die Funktionsprüfung der Pumpe scheiterte, weil es darin einen Kurzschluss gegeben hatte, wie sich herausstellte.

Ein weiteres Problem hatte zur Entstehung dieses Schadens beigetragen: Der Schacht der Hebeanlage, der unter einem Deckel im Heizungskeller lag, war nicht bis zur Oberkante abgedichtet. Dadurch konnte Abwasser über einen längeren Zeitraum in den Fußbodenaufbau eindringen.

In einem anderen Fall war die Toilette im Kellergeschoss einer Mietwohnung verstopft. Die Mieterin beauftragte einen Fachbetrieb, der den Toilettenablauf mit einer Rohrreinigungsspirale befuhr. Die Blockade war beseitigt, doch einige Tage später zeigte sich ein Abwasserschaden im Keller. Was die Mieterin nicht wusste: Die Toilette war an eine Hebeanlage angeschlossen. Deren Sammelbehälter, der hinter einer Vorwandinstallation verbaut war, wurde durch die Rohreinigungsspirale zerstört.

Im dritten Beispiel kam es zu einem Schaden in einem Einfamilienhaus, nachdem die Pumpe einer Hebeanlage ausgefallen war. Die Untersuchung ergab, dass massive Verschmutzungen das Schaufelrad der Pumpe blockiert und ihren Wasserdurchlass verstopft hatten. Bei der Funktionsprüfung brummte die Pumpe lediglich, sprang aber nicht an. Nach der Reinigung funktionierte sie einwandfrei.

Die Haustechnik kennen und ordnungsgemäß betreiben
Gemäß der DIN 12056-4 sollten Hebeanlagen regelmäßig inspiziert und müssen in vorgegebenen Abständen gewartet werden. Konkret sollte einmal im Monat eine Funktionsprüfung anhand zweier Schaltzyklen erfolgen. Die Wartung umfasst unter anderem eine Reinigung der Fördereinrichtung. Sie muss in Einfamilienhäusern mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. In Mehrfamilienhäusern darf das Wartungsintervall nicht länger sein als sechs Monate, und in gewerblich genutzten Immobilien müssen Hebeanlagen mindestens alle drei Monate gewartet werden. Wenn die Umstände es erfordern – zum Beispiel durch die Ausprägung der Betriebsbelas­tungen –, kann sich das Wartungsintervall in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien verkürzen.

Allgemein empfiehlt sich beim Einbau einer Hebeanlage in einen Pumpenschacht der Einbau einer Alarmanlage, die bei einem steigenden Wasserpegel vor einer kritischen Situation warnt. Außerdem sollte ein Pumpenschacht bis zur Oberkante abgedichtet werden, damit kein Wasser unbemerkt in den Bodenaufbau gelangen kann.

Die regelmäßige Kontrolle und Wartung hätte den dritten oben beschriebenen Schaden verhindert. In der ersten beiden Fällen setzte das Problem noch früher an: Um Wasserschäden zu verhindern, ist es unverzichtbar, die eigene Haustechnik mindestens zu kennen und zu wissen, wo Probleme entstehen können. (is)