IFS Report 2-2010

Das IFS berichtet viermal jährlich im IFS-Report über aktuelle Schadenfälle und weitere Aspekte der Arbeit zur Schadenverhütung. Der IFS-Report erscheint gedruckt und im PDF-Format zum Download.
Feuchteschäden
Zahl der Schadenfälle steigt
kontinuierlich
Titel
Brandfolgeschäden
Schnelles Handeln rettet
Sachwerte
Seite 2
Brandschäden
Einhell ruft Konvektionsheizungen zurück
Seite 3
Leitungswasserschäden
Montageanleitungen oft
nicht umgesetzt
Seite 4
Schwerpunkt-Thema Feuchteschäden
Das IFS beobachtet eine deutliche und dauerhafte Zunahme der Schadenfälle
Uuntersuchungen zu Feuchteschäden haben sich im IFS von
einem Teilbereich der Leitungswasserschäden zu einem
eigenen Schwerpunkt entwickelt. Allein 2009 stieg die Zahl der
untersuchten Fälle um 34 Prozent im Vergleich zum Vorjahr,
und diese Tendenz setzt sich auch 2010 fort. Eine Entwicklung,
die Dr. Axel Althaus bereits beobachtet, seit er vor elf Jahren mit
der Untersuchung von Feuchteschäden begonnen hat. Der
Diplom-Chemiker ist im IFS Fachverantwortlicher für diesen
Bereich. Im Schadenfall beauftragen die Versicherungen, aber
auch die Sanierungsunternehmen das Institut damit, Umfang
und Art eines Schimmelpilzbefalls zu ermitteln oder
Gesundheitsrisiken einzustufen und den Sanierungsaufwand
festzustellen.
Der Grund für die steigende Zahl der Untersuchungen ist nicht
nur das wachsende Bewusstsein in der Öffentlichkeit für
gesundheitliche Risiken durch Schimmelpilze. Auch an durchfeuchteten Baustoffen kann es zu einer bleibenden Beeinträchtigung und Wertverlust kommen. Zudem erhöhen teilweise neue Bauweisen die Schimmelneigung: Bessere
Isolierungen sparen Heizenergie. Doch sie halten nicht nur
Wärme, sondern auch Feuchtigkeit im Gebäude. So geht
manche Rechnung am Ende nicht auf, wenn die nötigen
Belüftungsmaßnahmen nicht berücksichtigt wurden. Warme
Luft ist in der Regel feuchter als kalte. Daher ein Tipp für die
kommenden Sommertage: Lüften sollte man, wenn es draußen
kälter ist als drinnen, also morgens früh und abends spät – dies
Erfolgreich zu sein in der
Schadenverhütungsarbeit
bedeutet auch, die Menschen
an die eigenen Möglichkeiten
zur Vermeidung von Schäden
zu erinnern. Die Botschaft
muss gut verständlich sein,
sehr einprägsam und nachhaltig wirken. Über Kurzfilme
vermittelt das IFS unseren
Kunden und uns Erkenntnisse
zur Schadenwelt. Dafür ist es
prädestiniert, denn an keiner
Schimmelbefall an Wänden; ein Schimmelpilz unter dem REM Fotos: IFS
anderen Stelle haben wir das
nötige Basiswissen so strukturiert gesammelt. Auftakt war
die Dokumentation eines Wäschetrocknerbrandes. Schauen Sie sich den Film unter
www.ifs-ev.org oder unter
youtube.de an – Sie werden
erstaunt sein.
Ein Küchenbrand, ausgelöst
durch überhitztes Fett, ist
Gegenstand eines Filmes, der
zur Zeit gedreht wird. Weitere
sollen folgen. Mit dieser
Reihe setzt das IFS einen neuen Punkt in Sachen Öffentlichkeitsarbeit, die wir als einzelne Unternehmen so nicht
leisten könnten, erst recht
nicht zu diesem Preis und zudem frei von Rechten Dritter
und damit uneingeschränkt
für uns nutzbar. Jetzt ist es
an uns, sinnvolle Einsatzmöglichkeiten auszuloten.
Dieses Angebot sollten wir
uns nicht entgehen lassen.
Klaus Ross
Mitglied des IFS-Beirates
EIN WORT AUF
Eine Information des Institutes
für Schadenverhütung und
Schadenforschung der
öffentlichen Versicherer e.V.
gilt insbesondere für kühle Kellerräume, da sich sonst
Kondenswasser bildet.
Dr. Althaus ist von der IHK zu Kiel öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für Schimmelpilz- und mikrobiologische Feuchteschäden. Im IFS erreichen Sie ihn unter der
Rufnummer 0431 / 775 78 45.
Zeit schnell ab. Auch wer eine
Maschine nach einem
Brandschaden retten möchte,
handelt am besten sofort,
denn Rauchgase wirken in
der Regel korrosiv. Dies gilt
auch für Löschpulver, wie es
in kostengünstigen Handfeuerlöschern enthalten ist.
Das Pulver lässt sich zudem
schwer entfernen und richtet
bei kleinen Bränden im
Haushalt oft mehr Schaden
an als die Flammen.
Das IFS ermittelt bei
Brandfolgeschäden Art und
Umfang der Verunreinigungen und erstellt auf dieser
Basis einen Sanierungsplan
mit Sanierungs-, aber auch
Entsorgungs- und Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß
den Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS
2357). Oft sind dabei
Besonderheiten zu beachten,
wenn zum Beispiel in einer
Kirche Fresken, Reliefs oder
wertvolle Kirchenorgeln betroffen sind. Wichtig ist auch,
schnell zu entscheiden, welche Bereiche wegen
Gesundheitsgefährdung gesperrt werden müssen und
welche weiter genutzt werden können. Dies gilt zum
Beispiel in Schulen, wo das
IFS bereits häufig im Einsatz
war. Da gehört es unter anderem zur Aufgabe des
Gutachters, den Eltern und
dem Lehrpersonal zu erklären, was geschehen ist und
welche Maßnahmen dadurch
erforderlich werden.
Wie im Brandfall selbst, ist also auch danach keine Zeit zu
verlieren. Darum ist Dr.
Duvigneau nicht nur per EMail unter duvigneau@ifsev.org, sondern auch rund
um die Uhr unter der
Rufnummer 0172 / 959 85 31
für seine Auftraggeber erreichbar.
Aus der IFS-Arbeit / News 2
News
Ein neuer Service unterstützt Mitarbeiter im
Kundenkontakt bei der
Verdeutlichung von Leistungen des Risk-Managements.
Im Intranet des IFS befindet
sich die neue Datenbank unter dem Menüpunkt „Fallbeispiele“. Mitarbeiter der RiskManagement-Abteilungen
der VKB, der SV Sparkassenversicherung, der VGH und
der Westfälischen Provinzial
haben 53 Fallbeispiele erarbeitet. Positivbeispiele erläutern, wie durch Risk-Managementaktivitäten Schäden
vermieden oder ihre Auswirkungen abgeschwächt wurden. Negativbeispiele beschreiben eingetretene Schäden und Maßnahmen des
Risk-Managements, durch die
sie hätten vermieden oder ihre Folgen hätten gemildert
werden können.
Die Fallbeispiele sind auf jeweils zwei PowerPoint-Folien
dargestellt und stehen angemeldeten Nutzern zum
Download zur Verfügung.
Mit einem Klick erscheinen
sie im Corporate Design des
jeweiligen Unternehmens.
Neue Datenbank unterstützt Mitarbeiter im Kundenkontakt
Die Fallbeispiele sind
beim IFS auch in gedruckter Form erhältlich. Fragen zur Datenbank beantwortet
Felix Klimmek (Tel.
0431/7757864 oder
klimmek@ifs-ev.org).
Schnell muss es gehen!
Bei einem Schadenfeuer
werden in der Regel weite
Bereiche, die nicht direkt vom
Brand betroffen sind, durch
Ruß und Rauchgaskondensate verunreinigt. Diese
Brandfolgeschäden sind oft
erheblich und fordern sehr
unterschiedliche Maßnahmen. Während manche,
leichte Beaufschlagungen
einfach mit haushaltsüblichen
Reinigungsmitteln entfernt
werden können, enthalten
andere gefährliche Substanzen, wie Polyclyclische
Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), und müssen
von Profis beseitigt werden.
Eines gilt bei Brandfolgeschäden jedoch immer:
„Schnell muss es gehen“,
sagt Dr. Jacob Duvigneau, im
IFS Fachverantwortlicher für
Brandfolgeschäden. Bei
Kunststoffen, zum Beispiel
PVC-Fensterrahmen, nimmt
der Reinigungserfolg mit der
Blick vom Schulhof in den Brandraum in einer Schule
Brandfolgen in einer Kirche: Die Unterseite
der Kanzel ist stark verunreinigt.
Nach einem Brand beginnt der Wettlauf mit der Zeit
Ein Beispiel im
Erscheinungsbild der Provinzial:
Jeder Fall wird auf zwei
PowerPoint-Folien dargestellt.
Öffentlich-rechtliche Sicherheitsvorschriften wie die
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und das
Haftungsrecht gehören zwar
zu unterschiedlichen Rechtsgebieten. Doch die Erfüllung
der Anforderungen aus der
BetrSichV ist eine Grundvoraussetzung, um im Haftungsfall regelkonformes Handeln
nachweisen zu können. Aus
diesem Grunde ist die Verordnung auch für Versicherer
von Bedeutung.
Die BetrSichV gilt für
Arbeitgeber und Betreiber
überwachungsbedürftiger
Anlagen, also nicht für
Selbstständige und private
Haushalte. Vom Versicherer
kann sie vor allem herangezogen werden, um zu bewerten, ob ein Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten
in Bezug auf den Betrieb von
Anlagen und Geräten erfüllt
hat. Einschlägige Regelungen
der Berufsgenossenschaften
helfen darüber hinaus, den
Stand der Technik zu bestimmen.
Dirk Horstmann von der IFS
Umwelt und Sicherheit GmbH
referierte zu diesem Thema
kürzlich im Rahmen des
Arbeitskreises Schaden Sach
des Verbandes öffentlicher
Versicherer. Wegen des großen Interesses wird der
Umweltgutachter beim Schadenforum des VöV im
November die Betriebssicherheitsverordnung noch einmal
in ihren wesentlichen Punkten vorstellen und ihre
Bedeutung für die Versicherer
erläutern.
Für Fragen zum Thema steht
Dirk Horstmann außerdem
unter der Telefonnummer
0431 / 775 78 69 zur Verfügung. Per E-Mail ist er unter
horstmann@ifsgmbh.com erreichbar.
Aus der IFS-Arbeit / News 3
Betreiber von Biogasanlagen bekommen seit Januar einen staatlichen Anreiz für
die Verwertung von Gülle.
Der sogenannte Gülle-Bonus
in Form von höheren Entgelten für den in die Versorgungsnetze eingespeisten
Strom ist Bestandteil der im
vergangenen Jahr verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Voraussetzung ist, dass die
verwendeten Substrate einen
Gülleanteil von mindestens
30 Prozent enthalten. Dies
muss der Betreiber durch einen Umweltgutachter prüfen
und bestätigen lassen. Das
EEG fordert außerdem eine
lückenlose Dokumentation.
Ziel ist es, Emissionen zu reduzieren, indem mehr Gülle
zur Energiegewinnung geFotos: IFS
Als die Feuerwehr die Tür
zur Souterrainwohnung
in einem Mehrfamilienhaus
öffnete, um dort einen Brand
zu bekämpfen, fand sie den
Bewohner bewusstlos im Flur
liegend. Der Mann verstarb
noch an der Schadenstelle.
IFS-Gutachter Arnt Engfeld
untersuchte den Fall und
stellte fest, dass das Feuer
von einer Konvektionsheizung ausgegangen war.
Konvektoren werden häufig
als Zusatzheizungen eingesetzt, gerade vor großen
Fensterflächen. Sie erhitzen
kalte Luft mit elektrischen
Heizelementen.
Bei der Untersuchung des
Gerätes im Elektrolabor fand
Arnt Engfeld eine Beschädigung an der geräteinternen
Klemmverbindung der Netznutzt und entsprechend weniger als Düngemittel auf die
Felder ausgebracht wird.
Die IFS Umwelt und
Sicherheit GmbH kooperiert
im Rahmen der neuen
Gesetzesregelung mit dem
„renergie Allgäu e.V.“. Der
Verein für erneuerbare
Energien und Energiesparen
berät zahlreiche Betreiber von
Biogasanlagen. In diesem Jahr
haben Dr. Wolfgang Kleesiek
und Dirk Horstmann von der
IFS GmbH bereits mehr als
170 Biogasanlagen begutachtet. Dabei überprüfen die
Umweltgutachter nicht nur
die Voraussetzungen für den
Gülle-Bonus, sondern auch
die Einhaltung der rechtlichen
Anforderungen. So führen
die regelmäßigen Überprüfungen auch zu einer Verbesserung des Schadenrisikos, da
nicht nur die Einhaltung der
EEG-Forderungen, sondern
die sicherheitstechnischen
Vorschriften im Fokus stehen.
IFS GmbH prüft die Voraussetzungen
GÜLLE-BONUS
Brandgefahr durch eine fehlerhafte Klemmverbindung
Rückrufaktion für Konvektoren
Bedeutung der
BetrSichV
Dr. Wolfgang Kleesiek (links) bei der Überprüfung einer Biogasanlage
anschlussleitung an die im
Gehäuse verbauten Komponenten. Hierdurch war es zu
einer lokalen Überhitzung
und schließlich zur Entzündung von Kunststoffbauteilen
gekommen. In der Schadendatenbank des IFS fand der
Gutachter zwei weitere Fälle,
bei denen baugleiche Geräte
aus dem gleichen
Grund ein Feuer
verursacht hatten.
Der Hersteller, die
„Einhell Germany
AG“, ruft die
Serie über seinen
Internetauftritt
www.einhell.com
sowie über die
europäische Datenbank für Produktsicherheit,
RAPEX, wegen Brandgefahr
zurück. Es handelt sich um
die Konvektionsheizungen
„KON 2000“ und „KON
2000 TT“, die zwischen 2004
und 2007 an den Handel ausgeliefert wurden. Die von der
Rückrufaktion betroffenen
Geräte sind an den Artikelnummern 23.286.00 oder
23.386.50 und der I.-Nr.
01014 auf dem Typenschild
an der Gehäuserückseite zu
erkennen.
Die Konvektionsheizung aus dem geschilderten Fall: Deutlich
ist der Schadenschwerpunkt zu erkennen.
ner Holzbalkendecke aufgebaut, und es gab keinen
Bodenablauf. In der Montageanleitung des Herstellers
wurde dieser jedoch ausdrücklich in unmittelbarer
Nähe gefordert. Durch die
Nichteinhaltung der Herstellervorgaben wurde das
Schadenausmaß erheblich
vergrößert, da das ausgetretene Wasser bis in die
Erdgeschossräume lief. „Bei der Risikobewertung wasserführender Anlagen sollte der Ausfall eines Anlagenteils und die
daraus möglichen Folgen für einen Wasserschaden mit geprüft
werden“, empfiehlt Dr. Thorsten Pfullmann, im IFS Fachverantwortlicher für den Bereich Leitungswasserschäden. „Für eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten im Schadenfall
sollte die fachgerechte Montage und Einhaltung der Herstellervorgaben schriftlich zugesichert vorliegen.“
IMPRESSUM
Herausgeber:
Institut für Schadenverhütung
und Schadenforschung der
öffentlichen Versicherer e.V.
Preetzer Straße 75
24143 Kiel
Tel. 0431 7 75 78 – 0
E-Mail: mail@ifs-ev.org
www.ifs-ev.org
Adressfeld
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Redaktion, Layout:
Redaktion Kiel, Ina Schmiedeberg
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10435 Berlin
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Druck:
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Fotos: IFS
Schadenausmaß vergrößert
Nur zwölf Wochen lagen zwischen zwei Leitungswasserschäden in einem Restaurant. Beide waren von der
Entsalzungsanlage für die Geschirrspülmaschinen und dort von
einer undichten Verbindung am Übergang der Pumpe zur
Transportleitung aus PVC ausgegangen.
Das IFS untersuchte den Fall vor Ort und später die schadenauslösenden Verbindungen im Labor. Die Trennung der
Schraubverbindung wurde – in beiden Fällen – durch zu hohe
Temperatur- und Druckeinwirkungen verursacht. Diese
schadenursächlichen Bedingungen konnten wegen eines
Defektes an einem Ausdehnungsgefäß auftreten. Ein Jahr vor
dem ersten Schaden war die Anlage gewartet und nach diesem
repariert worden. Sowohl bei der Wartung als auch bei der
Reparatur wurde dem defekten Ausdehnungsgefäß keine
Beachtung geschenkt.
Die Anlage war im Obergeschoss des Schadenobjektes auf eiAus der IFS-Arbeit
Über die Bedeutung von Montageanleitungen
Sicherheitsprüfung ausgelassen
Bei der Ursachenermittlung nach einem Schadenfeuer in der
Küche eines Gastronomiebetriebes stieß Gutachter Dr.
Klaus Enk auf ein im IFS bereits bekanntes Problem: Ein
Monteur hatte nach der Reparatur an einer Fritteuse versäumt,
Reparaturen werden oft nachlässig ausgeführt
die vorgeschriebene Prüfung der Sicherheitskomponenten
durchzuführen.
Am Schadentag war ein Defekt am Heizelement des rechten
Frittierbeckens aufgetreten. Der Fachmann wechselte das
Heizelement aus und verließ nach einem circa zehnminütigen
Probebetrieb des Gerätes die Gaststätte. Daraufhin wurde der
Betrieb des Frittierbeckens fortgesetzt. Eine Viertelstunde später kam es zum Schadenfeuer in der Küche, weil das Frittierfett
überhitzte.
Bei der Untersuchung des Gerätes im
Labor fand der Gutachter einen Defekt
an einem elektromechanischen Schalter, der zu den elektrischen Steuereinrichtungen der Fritteuse gehörte. Er
befand sich permanent in dem Schaltzustand, der die Energiezufuhr zum
Heizelement herstellte. Die Tatsache,
dass das Frittierfett überhaupt überhitzen konnte, belegte zudem, dass auch
der Sicherheitstemperaturbegrenzer
zum Schadenzeitpunkt nicht funktionierte. Die Ergebnisse der
Laboruntersuchung sprachen ebenfalls dafür. Bei einer
Sicherheitsprüfung hätte der Monteur diese Fehlfunktionen bemerkt und den Schaden so verhindern können.
Am Verbindungsstück ist die Klebeverbindung auseinandergedrückt
Blick auf die Fritteuse mit Schadenschwerpunkt im rechten Becken.
Rechts: der defekte Schalter