Von Holz, Hitze und Heimwerkern

Beim Selbstbau einer Sauna sollten im eigenen Sinne die Vorgaben beachtet werden

Sucht man in der Schadendatenbank des IFS nach Saunabränden, läuft eine bemerkenswert lange Liste über den Bildschirm. Meistens ist die Schadenursache, dass die Sauna im Laufe der Zeit zum Lagerraum und der unter lauter brennbaren Dingen vergrabene Ofen eines Tages aus Versehen eingeschaltet wurde. Doch es gibt eine weitere Ursache, die immer wieder vorkommt: Fehler von ambitionierten Hobbyhandwerkern.

Ein Beispiel: Auf der Dachterrasse eines Wohnhauses kam es schon bei der ersten Benutzung einer neuen Sauna zum Brandausbruch. Der Eigentümer hatte die Sauna selbst gebaut und war dabei auch nach eigenen Plänen vorgegangen. So hatte er für die Befeuerung im Baumarkt einen Kaminofen ausgesucht, der als Werkstattofen verkauft wurde. Für den Saunaaufguss stellte er einen Metallkorb mit Steinen darauf. Die Abgasführung bestand aus einwandigen Blechrohren, die er durch die Wand der Holzkabine nach draußen führte.

Das Spurenbild bei der späteren Ursachenermittlung ließ keinen Zweifel an einer Brandentstehung in der Sauna, wenn sich auch die genaue Ausbruchsstelle wegen der stark ausgeprägten Schäden nicht mehr lokalisieren ließ. Der Gutachter konnte aber den Aufbau der Sauna rekonstruieren. Dabei stelle sich heraus, dass die vom Hersteller des Ofens geforderten Mindestabstände zu den Holzbauteilen der Kabine weit unterschritten wurden.

Nach der Feuerungsverordnung des entsprechenden Bundeslandes hätte die Abgasführung außerdem an einen Schornstein angeschlossen werden müssen und nicht einfach durch das Dach geführt werden dürfen. Nicht brennbare Materialien für diese Durchführung des einwandigen Abgasrohres waren im Brandschutt nicht zu finden, und auch der geforderte nicht brennbare Fußbodenbelag wurde nicht entsprechend der Verordnung ausgeführt. Nicht zuletzt hatte der Bezirksschornsteinfeger keine Kenntnis von der Feuerstätte, obwohl er sie hätte abnehmen müssen. Diese Abnahme wäre mit dem Kaminofen anstelle eines Saunaofens ohnehin nicht geglückt, denn dafür war er überhaupt nicht zugelassen, wie ein Blick in die Bedienungsanleitung verriet.

Der Hauseigentümer hatte also ein paar Vorschriften nicht beachtet, und in der Folge konnte es schon bei der ersten Befeuerung zur Überhitzung von Holzbauteilen kommen. Das Feuer griff von der Saunakabine auf die Holzüberdachung der Terrasse und die mit Holz verkleidete Giebelwand über, bevor es sich auch auf das Nachbargebäude ausweitete. Was nach einem kuriosen Sonderfall klingen mag, kommt nach unserer Erfahrung gar nicht so selten vor. (is)