Am Container sind thermische Schäden zu sehen.

Warnhinweis in der falschen Halle

Wie geht man mit Brandrisiken im Betrieb um? Manchmal ist ein Problem bekannt und wird auf kurzem Wege ganz pragmatisch gelöst. Das ist gut. Doch eine bekannte Brandgefahr sollte auch bei der Planung der Betriebsabläufe berücksichtigt werden. Ein Beispiel: Am frühen Montagmorgen betritt der Schichtleiter eine der Werkshallen in einem Kunststoff verarbeitenden Betrieb. Er nimmt Brandgeruch wahr und sieht Rußbeaufschlagungen auf verschiedenen Oberflächen. Die Quelle befindet sich in einem Abfallcontainer. Darin hat es ein Feuer gegeben, das zu diesem Zeitpunkt bereits von selbst erloschen ist.

Am Container sind thermische Schäden zu sehen.
Am Container sind thermische Schäden zu sehen.

Der Schaden ist nicht gerade klein, und es ist nicht der erste dieser Art in dem Betrieb, wie der IFS-Gutachter vor Ort erfährt. Ein paar Jahre zuvor hatte jemand die Feuerwehr alarmiert, weil über dem Werk eine Rauchsäule aufgestiegen war. In der Halle werden im Extrudierverfahren PVC-Rohre hergestellt. Im Extruder wird PVC-Pulver erwärmt und somit aufgeweicht. Die entstehende Masse wandert über einen Schneckenförderer zur Auspressdüse. Zum Ende der Schicht wird der Extruder mit einer Reinigungsmasse so lange ausgefahren, bis kein Produkt-PVC mehr aus der Düse tritt. In dieser Phase tritt also eine Mischung aus PVC und Reinigungsmittel aus, die sogenannte Ausfahrmasse. Sie ist gleichzeitig eine Anfahrmasse, denn nach dem Abschalten der Heizung und des Motors am Extruder bleibt ein Teil davon in der Maschine und wird erst beim nächsten Anfahren herausbefördert.

Blick auf die Auspressdüse des Extruders
Blick auf die Auspressdüse des Extruders

Die Ausfahrmasse wird in Metallcontainern aufgefangen und bis zur Entsorgung in der Halle gelagert. Genau dabei kam es in diesem Fall zum Brand: In dem Container, in dem vor dem Wochenende die Ausfahrmasse gesammelt wurde, lief ein Selbsterwärmungsprozess ab, der sich bis zur Selbstentzündung aufschaukelte. Der Gutachter entnahm eine Probe des Materials. Bei Versuchen im IFS erwärmte es sich innerhalb von sechs Stunden bis auf 800 °C. Diese Neigung zur Selbsterwärmung muss im Betrieb bekannt gewesen sein. Darauf wiesen nicht nur die vorhergehenden Schäden hin. In einer anderen Halle des Werks klebte ein Zettel mit einem Warnhinweis auf einem der Container: „Anfahrmischung auseinander machen. Keine großen Klumpen drin liegen lassen. Können aufgasen und das brennen anfangen.“ Neben PVC-Pulver besteht die Ausfahrmasse aus drei weiteren Stoffen, für die es jeweils ein Sicherheitsdatenblatt im Betrieb gab. Ein Sicherheitsdatenblatt für die Mischung gab es aber nicht. Die Neigung zur Selbsterwärmung fand sich in der Planung der Betriebsabläufe ausschließlich auf dem Zettel wieder, den offenbar ein Mitarbeiter geschrieben hatte. Ein Chemiker war es vermutlich nicht. Aber er hatte immerhin erkannt, dass die Brandgefahr mit der Verklumpung der Masse zunimmt, weil dann die Wärme schlechter entweichen kann.

Dieser Warnhinweis klebte an einem Container in einer anderen Halle des Werkes.
Dieser Warnhinweis klebte an einem Container in einer anderen Halle des Werkes.