Im Flur des Obergeschosses ist ein Müllsack verbrannt.

Unmissverständliche Belege für eine Brandstiftung

Bei Brandstiftungen lässt sich nicht immer definitiv nachweisen, was womit in Brand gesetzt wurde. Dennoch lässt sich manches Spurenbild ausschließlich durch eine willentliche Inbrandsetzung erklären und gilt damit selbst als stichhaltiger Beweis. Im hier beschriebenen Fall kam es während einer Umbauphase zum Brand in einem Fachwerkhaus. Das Gebäude war zu diesem Zeitpunkt unbewohnt. Ein Passant bemerkte in den frühen Morgenstunden Flammen und rief die Feuerwehr.

Im Flur des Obergeschosses ist ein Müllsack verbrannt.
Im Flur des Obergeschosses ist ein Müllsack verbrannt.

Da das gesamte Gebäude zum Schadenzeitpunkt spannungsfrei geschaltet war, kam ein elektrotechnischer Defekt als Brandursache nicht infrage. Vor allem aber stieß der beauftragte IFS-Gutachter im Flur des Obergeschosses auf eine interessante Spur: Ein Kunststoff-Müllsack samt Inhalt lag weitgehend verbrannt und geschmolzen an der Wand (siehe Bild 1). Abgesehen davon gab es im Flur keine Brandspuren. Das gesamte Obergeschoss war vom Feuer fast komplett verschont geblieben. Massive Schäden gab es hingegen im Dachgeschoss und im darüber liegenden Spitzboden, der vollkommen ausbrannte.

Massive Schäden im Dachgeschoss
Massive Schäden im Dachgeschoss

Die Brandspuren mit zwei unabhängigen Brandherden belegten eindeutig, dass es sich um eine Brandstiftung handelte. Eine Brandübertragung vom Dachgeschossbrand zu dem Müllsack im Obergeschoss war ausgeschlossen. Außerdem gab es auf der Treppe Einbrennungen in Form von Ablaufspuren einer Flüssigkeit. Auch ließ sich der ausgeprägte Brand im Flur des Dachgeschosses nicht durch die dort vorhandene Brandlast erklären. Wahrscheinlich hatte im Haus jemand Brandbeschleuniger verschüttet.

Einbrennungen in Form von Ablaufspuren auf der Treppe
Einbrennungen in Form von Ablaufspuren auf der Treppe