Staubpartikel und Schimmelpilzsporen

Schimmel in Wohnräumen ist nicht nur unschön, sondern kann auch die Gesundheit gefährden. Die Schlafzimmer der eigenen Kinder möchte wohl niemand damit belastet sehen. Genau darüber beklagte sich eine Mieterin, die mit ihren fünf Kindern in einer Etagenwohnung lebte.

Es kam zum Rechtsstreit mit dem Vermieter. Das IFS wurde beauftragt festzustellen, ob es in den Kinderzimmern tatsächlich eine Schimmelpilzbelastung gab und – falls ja – ob diese auf bauliche Mängel oder falsches Wohnverhalten zurückzuführen war.

An der Außenwand sind im Anschlussbereich zur Decke dunkle Verfärbungen erkennbar.
An der Außenwand sind im Anschlussbereich zur Decke dunkle Verfärbungen erkennbar.

Konkret ging es um zwei nebeneinanderliegende Räume, und dort jeweils um die Außenwand zum Balkon. Als der Gutachter die Wohnung betrat, fiel ihm ein muffiger Geruch auf. Im ersten Kinderzimmer, das auf Bild 1 zu sehen ist, gab es lediglich geringe Verfärbungen im Anschlussbereich zur Decke, am Fenstersturz und der Fensterlaibung. Das Fenster war einen Spalt geöffnet und die relative Luftfeuchtigkeit dennoch mit 69 % bei 23 °C hoch.

Im zweiten Kinderzimmer war die Schimmelpilzbelastung im Deckenbereich stärker ausgeprägt. Vor allem aber gab es starke Verunreinigungen durch Staub. An der Decke zeichnete sich ein etwa 30 cm breiter Streifen ab. Schränke hätten vor der Wand jedoch nie gestanden, versicherte die Mieterin, die bereits seit sieben Jahren in der Wohnung lebte. Auch hier war die relative Luftfeuchtigkeit mit 67 % bei 24 °C und geöffnetem Fenster ungewöhnlich hoch.

Im Übergangsbereich zur Decke sowie an der Decke selbst gibt es massive Verunreinigungen, und es zeichnet sich ein etwa 30 cm breiter Streifen ab.
Im Übergangsbereich zur Decke sowie an der Decke selbst gibt es massive Verunreinigungen, und es zeichnet sich ein etwa 30 cm breiter Streifen ab.

Der Gutachter nahm mehrere Feuchtemessungen vor und stellte fest, dass die Wandoberflächen und auch tiefere Wandschichten trocken waren. Eine Durchfeuchtung von Bauteilen lag nicht vor. Auch von außen – vom Balkon her – konnte er keine Anzeichen für Risse oder undichte Fugen finden. Die Untersuchungen in der Wohnung ergaben keine Hinweise auf bauliche Mängel. Die Verunreinigungen in den Kinderzimmern war auf unzureichendes Lüften zurückzuführen.

Auf dem Bild unten ist ein kleiner Wandabschnitt aus dem zweiten Kinderzimmer zu sehen. An der Wandfläche unterhalb der gelösten Tapete gibt es keine Verfärbungen und kein Schimmelwachstum. Die Aufnahme zeigt auch die Mischung aus Staub und Schimmelpilzen. Schimmelpilzsporen binden sich an Staubpartikel und verbreiten sich mit ihnen im Raum. Daher kann eine hohe Staubbelastung auch eine Schimmelpilzbelastung begünstigen. (is)

An der Wandfläche unter der gelösten Tapete sind keine Verfärbungen und kein Schimmelbefall vorhanden.
An der Wandfläche unter der gelösten Tapete sind keine Verfärbungen und kein Schimmelbefall vorhanden.