Blick vom Wohnraum in die offene Küche und in den Flur; die ganze Wohnung ist sehr stark durch Ruß verunreinigt.

Schwelbrand bleibt vier Tage unentdeckt

Bevor er seine Wohnung verließ, hatte er die beiden Teelichter im Wohnraum gelöscht, war sich der hier betroffene Mieter ganz sicher. Vier Tage war der Mann fort, bevor der Schwelbrand in der Etagenwohnung entdeckt wurde. Vielleicht hatte er doch ein Teelicht vergessen? Wände, Decken, Möbel – alles war mit einer dicken Rußschicht bedeckt, als ein IFS-Gutachter die Schadenstelle später untersuchte.

Blick vom Wohnraum in die offene Küche und in den Flur; die ganze Wohnung ist sehr stark durch Ruß verunreinigt.
Blick vom Wohnraum in die offene Küche und in den Flur; die ganze Wohnung ist sehr stark durch Ruß verunreinigt.

Gebrannt hatte es allerdings lediglich an einem Spiegel, der im Wohnraum an der Wand lehnte. Vom Spiegel fehlte die rechte untere Ecke, und von einem Sitzsack, der daneben in der Zimmerecke gestanden hatte, war nur noch eine Kunststoffschmelze übrig. Der Mieter hatte rechts und links hinter dem Spiegel jeweils einen Teelichthalter aufgestellt. Darin befanden sich zum Untersuchungstermin noch die Aluschälchen. Die Rußbeaufschlagungen zeigten unmissverständlich, wie die Teelichter zum Spiegel platziert worden waren, wie auf Bild 3 zu sehen ist.

Gebrannt hat es lediglich an einem Spiegel, hinter dem rechts und links jeweils ein Teelicht aufgestellt war (Pfeile).
Gebrannt hat es lediglich an einem Spiegel, hinter dem rechts und links jeweils ein Teelicht aufgestellt war (Pfeile).

Durch das rechte Teelicht war offensichtlich der Spiegel entzündet worden. Die Energie hatte aber nicht ausgereicht, um einen Flammenbrand auszulösen. Statt dessen begann das Material zu glimmen. Bei einer solchen schwachen, flammenlosen Verbrennung entsteht sehr viel Ruß. So kann es zu einem Schadenbild wie dem hier gezeigten kommen, bei dem es nur geringe direkte Brandschäden, aber einen umfangreichen Brandfolgeschaden gibt. Vier Tage hatte der Schwelbrand in der Wohnung, nach den erhaltenen Angaben, angedauert, und als er schließlich entdeckt wurde, war er noch immer nicht vollständig erloschen. Offenes Feuer darf nicht unbeaufsichtigt brennen. Das war sicher auch nicht die Absicht des Mieters. Er hatte – zumindest eines der beiden Teelichter – einfach vergessen oder nicht richtig gelöscht. Das könnte man als Missgeschick bezeichnen. Die Lichter aber hinter dem Spiegel zu platzieren, war eine bewusste Wahl und keine besonders gute.

Hier ist zu erkennen, wie die Teelichter am Spiegel platziert wurden.
Hier ist zu erkennen, wie die Teelichter am Spiegel platziert wurden.