Bei der Untersuchung wird der Ofen an seinen ursprünglichen Platz im Wohnzimmer gestellt.

Mindestabstand um das Zehnfache unterschritten

Als sie am späten Samstagabend nach Hause kam, bemerkte eine junge Frau Rauch und Knistergeräusche im Erdgeschoss des Einfamilienhauses. Ihre Eltern waren nicht zu Hause. Sie rief die Feuerwehr, und diese stellte im Wohnzimmer einen Brand in der Wand hinter dem Ofen fest. Im Zuge der Löscharbeiten wurde die Wand geöffnet, um mögliche Glutnester zu entdecken. Der Ofen wurde ins Freie gebracht. Bei der späteren Untersuchung durch das IFS ließ ihn ein Gutachter wieder an seinen ursprünglichen Platz stellen.

Bei der Untersuchung wird der Ofen an seinen ursprünglichen Platz im Wohnzimmer gestellt.
Bei der Untersuchung wird der Ofen an seinen ursprünglichen Platz im Wohnzimmer gestellt.

Der Ofen hatte sich seit 13 Jahren an dieser Stelle befunden, wo er von einer Fachfirma aufgestellt worden war. Anschließend habe der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Feuerstelle abgenommen, und der Schornstein sei regelmäßig gekehrt worden, gab der Hausbesitzer später an. Als er am Freitag vor dem Brand spät abends nach Hause kam, sei es im Wohnzimmer sehr warm gewesen, und das Rauchrohr habe geglüht, sagte der Mann weiter. Am Sonnabend sei der Ofen dann nicht befeuert worden.

Es raucht aus der Wand. Diese Aufnahme vom Löscheinsatz hat die Feuerwehr aufgenommen und zur Verfügung gestellt.
Es raucht aus der Wand. Diese Aufnahme vom Löscheinsatz hat die Feuerwehr aufgenommen und zur Verfügung gestellt.

Das Rauchrohr führte durch eine mit Spanholzplatten verkleidete Holzbalkenwand. Der Gutachter konnte die Einbausituation und damit die Abstände rekonstruieren: Zwischen dem Abgasrohr und einem tragenden Balken lagen nur zwei bis drei Zentimeter. Der Abstand zur Spanholzplatte der Wand betrug lediglich 1,6 Zentimeter. Die Feuerungsverordnung des Bundeslandes schreibt einen Mindestabstand von 20 Zentimetern zu brennbaren Materialien vor. Es gibt eine Ausnahme für Abgasleitungen, in denen die Temperatur niemals über 160 °C liegt. Doch das war hier nicht der Fall, und selbst diese Ausnahmeregelung fordert noch mindestens fünf Zentimeter Abstand zwischen Rauchrohr und brennbaren Materialien. Der Mindestabstand wurde hier um mehr als das Zehnfache unterschritten. So hätte der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Feuerstelle auf keinen Fall abnehmen und eine Fachfirma hätte sie so auch nie einbauen dürfen. Im Laufe der Zeit musste es unter diesen Bedingungen zur Überhitzung und zum Brandausbruch kommen. Immerhin war 13 Jahre lang alles gut gegangen. Doch die Zündtemperatur von Holz sinkt unter derartigen Umständen ständig weiter ab. Die Wahrscheinlichkeit eines Brandausbruchs steigt entsprechend. Frech, unprofessionell, fahrlässig – bei so massiv unterschrittenen Sicherheitsabständen liegen viele Adjektive nah. Man könnte meinen, es handele sich um einen besonders schweren Einzelfall. Aber das IFS findet regelmäßig solche groben und gefährlichen Verstöße gegen die Feuerungsverordnungen.

Auch dieses Foto, das die Wanddurchführung des Rauchrohres nach Beendigung der Löscharbeiten zeigt, hat die Feuerwehr zur Verfügung gestellt.
Auch dieses Foto, das die Wanddurchführung des Rauchrohres nach Beendigung der Löscharbeiten zeigt, hat die Feuerwehr zur Verfügung gestellt.