Küchenbrand im Restaurant – Gäste rufen die Feuerwehr

Blick auf den Gasherd, die Dunstabzugshaube und den darüber verlaufenden Abluftkanal.
Blick auf den Gasherd, die Dunstabzugshaube und den darüber verlaufenden Abluftkanal.
Gerade servierte der Betreiber eines asiatisches Restaurants zwei Gästen das Abendessen, als der Koch in den Gastraum gelaufen kam und verkündete, es brenne in der Küche. Während der Betreiber versuchte, das Feuer auf dem Gasherd zu löschen, riefen die Gäste die Feuerwehr.

Es war zu einem typischen Fettbrand gekommen. Auf der rechten der drei Kochstellen des Gasherdes hatte ein Wok gestanden. Das Fett darin war überhitzt und hatte sich entzündet.

Der Wok hatte auch zum Schadenzeitpunkt auf der Kochstelle gestanden. Dahinter zeichnet sich ein Brandtrichter an der Wand ab.
Der Wok hatte auch zum Schadenzeitpunkt auf der Kochstelle gestanden. Dahinter zeichnet sich ein Brandtrichter an der Wand ab.
Die hohe Flamme, die aus dem Wok schoss, griff dann auf eine gut entzündliche Brandlast über, die sich oberhalb des Herdes befand: In der Dunstabzugshaube und deren Abluftkanal hatte sich Fett abgelagert. Wegen dieser Verschmutzungen konnte sich das Feuer auf die Abluftanlage ausbreiten und den Schaden erheblich vergrößern.

Da schien es schon fast ein bisschen ironisch, dass die Abluftanlage am Schadentag nach Betriebsschluss gereinigt werden sollte. Dies war ganz offensichtlich schon seit längerer Zeit nicht mehr geschehen, wie der IFS-Gutachter, der die Brandstelle untersuchte, feststellte.

Im Einlass des Abluftkanals sind verbrannte Reste von Fettablagerungen zu sehen.
Im Einlass des Abluftkanals sind verbrannte Reste von Fettablagerungen zu sehen.
Der Betreiber gab an, die Anlage sei etwa ein Jahr zuvor durch den Vorpächter gereinigt worden, bevor er das Restaurant übernahm. Eine Dokumentation dieser Arbeiten gab es nicht. Der Bezirksschornsteinfeger hatte die Verschmutzung bereits Monate zuvor beanstandet und dem Hauseigentümer eine Frist für die Beseitigung gesetzt. Dieser hatte das Schreiben des Schornsteinfegers an seinen Pächter weitergegeben. Weil jedoch die Frist bereits verstrichen war, hatte er seinerseits eine Reinigung in Auftrag gegeben. Nur kam das Feuer der Umsetzung zuvor.

Nach den BGR 111, „Arbeiten in Küchenbetrieben“, müssen Abluftanlagen mindestens halbjährlich geprüft und bei Bedarf gereinigt werden. Küchenlüftungshauben und ihre Komponenten (z. B. Aerosolabscheider) sind täglich auf Verschmutzung zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen.