Am Ende des Anschluss-Schlauches (kleines Bild) hätten die drei abgebildeten Bauteile befestigt sein sollen: Presshülse, Überwurfverschraubung und Stützhülse (v. l.).

Kein Kaffee für die Kunden

Bei einer Tasse Kaffee fällt das Warten nicht so schwer. Darum mietete ein Unternehmen für seine Kunden einen Kaffeevollautomaten und ließ diesen im Verkaufsraum aufstellen. Das funktionierte etwa ein Jahr lang mehr schlecht als recht, weil es mehrfach zu Betriebsstörungen kam, die aber im Rahmen von Wartungsarbeiten stets beseitigt wurden. Doch dann gab es auch noch nasse Füße im Verkaufsraum. Am Kaltwasserzulauf der Kaffeemaschine trat Wasser aus: An der Anschlussverschraubung hatte sich die Stützhülse von dem flexiblen Anschluss-Schlauch gelöst.

Am Ende des Anschluss-Schlauches (kleines Bild) hätten die drei abgebildeten Bauteile befestigt sein sollen: Presshülse, Überwurfverschraubung und Stützhülse (v. l.).
Am Ende des Anschluss-Schlauches (kleines Bild) hätten die drei abgebildeten Bauteile befestigt sein sollen: Presshülse, Überwurfverschraubung und Stützhülse (v. l.).

Der Schlauch wurde zur Untersuchung ins IFS geschickt. Auf dem Bild oben zeigen wir die Komponenten, wie sie im Labor eingetroffen sind. Dabei fällt auf, dass an einem Schlauchende die Anschlussbauteile lose daneben liegen. An diesem Ende war es zum Wasseraustritt gekommen. In das Schlauchende war eine Stützhülse aus Kunststoff eingeschoben gewesen. Über die Presshülse sollte eine dichte Verbindung zwischen Schlauch und Stützhülse hergestellt werden. Doch das war nicht geschehen, wie sich im Labor bald herausstellte: Auf den Bildern rechts zeigen wir das andere Schlauchende. Daran kann man gut nachvollziehen, warum hier ein Produktmangel vorliegt: Auf der Presshülse zeichnen sich Pressmarken ab. Wird sie jedoch gelöst, so sieht man darunter keine Abdrücke auf dem Drahtgeflecht des flexiblen Schlauches.

Auf der Presshülse zeichnen sich zwar Pressmarken ab (links), aber auf dem Drahtgefecht des Schlauches nicht.
Auf der Presshülse zeichnen sich zwar Pressmarken ab (links), aber auf dem Drahtgefecht des Schlauches nicht.

Die Pressverbindung wurde nur scheinbar hergestellt. Grund hierfür ist der zu große Innendurchmesser der Hülse – Schlauch und Presshülse passten nicht zusammen. Das Foto links zeigt zum Vergleich eine fachgerecht ausgeführte Pressverbindung mit deutlichen Verformungen am Drahtgeflecht des Schlauches. Immerhin hatten die Stützhülsen ein Jahr lang allein durch die Haftreibung auf dem Schlauch gehalten. Früher oder später musste es unter Betriebsbelastung allerdings zum Schaden kommen. Auf dem Schlauch gab es keine Hinweise auf den Hersteller und auch kein Prüfsiegel. Nach dem Produkthaftungsgesetz gilt in einem solchen Fall der Lieferant – also in diesem Fall der Hersteller der Kaffeemaschine – als Hersteller, wenn er einem geschädigten Kunden auf Nachfrage nicht innerhalb eines Monats den Hersteller nennt oder einen Lieferanten, von dem er seinerseits das mangelhafte Produkt bezogen hat.

So hätte es aussehen sollen: Bei diesem fachgerecht verpressten Schlauch sind Abdrücke auf dem Drahtgeflecht zu sehen.
So hätte es aussehen sollen: Bei diesem fachgerecht verpressten Schlauch sind Abdrücke auf dem Drahtgeflecht zu sehen.