Die rechte, obere Ecke der Präsentationswand: Sie besteht unter anderem aus einem Holzrahmen (1), der Beleuchtung (2) und einer matten Folie (3), die sich hier bereits gelöst hat.

Installationsmangel in Serie

Kurz nach Feierabend kam es zu einem Feuer in einem Ladengeschäft: Eine beleuchtete Präsentationswand neben dem Schaufenster hatte zu brennen begonnen. Durch einen glücklichen Zufall waren noch Mitarbeiter im Laden, die die Feuerwehr alarmierten. Es gelang den Einsatzkräften, die Flammen auf den Bereich der Installation einzugrenzen. Doch der gesamte Verkaufsraum wurde durch Ruß und Rauchgaskondensate verunreinigt.

Die rechte, obere Ecke der Präsentationswand: Sie besteht unter anderem aus einem Holzrahmen (1), der Beleuchtung (2) und einer matten Folie (3), die sich hier bereits gelöst hat.
Die rechte, obere Ecke der Präsentationswand: Sie besteht unter anderem aus einem Holzrahmen (1), der Beleuchtung (2) und einer matten Folie (3), die sich hier bereits gelöst hat.

Die Präsentationswand war ursprünglich mit einer Hochvoltbeleuchtung ausgestattet gewesen. Diese wurde jedoch von einer Fachfirma gegen eine LED-Beleuchtung ausgetauscht. An der rechten Seite der Wand fand der IFS-Gutachter, der die Brandursache ermitteln sollte, an den Kupferadern der neuen Beleuchtung auffällige Schmelzspuren, wie sie durch einen Lichtbogen verursacht werden. Im Bereich dieser Schmelzspuren haftete Aluminium vom Rahmen der Präsentationswand an den Kupferdrähten.

Die Kupferader der Anschlussleitung hat an der Schmelzspur die Hälfte ihres ursprünglichen Durchmessers eingebüßt; Aluminiumanhaftungen sind zu erkennen.
Die Kupferader der Anschlussleitung hat an der Schmelzspur die Hälfte ihres ursprünglichen Durchmessers eingebüßt; Aluminiumanhaftungen sind zu erkennen.

Wie es zu diesem Schaden an den Leitungen gekommen war, konnte der Gutachter auf der anderen Seite der Wand sehen, wo es die gleiche Beleuchtung wie im Brandbereich, aber noch keine Brandschäden gab: Die Anschlusskabel für die LEDs verliefen durch Bohrungen im Aluminiumrahmen, die nicht entgratet wurden. Einen Kantenschutz gab es nicht. Durch diesen Verstoß gegen die DIN VDE 0100-520 mussten die Kabelisolierungen in den beweglichen Elementen früher oder später beschädigt werden. Es blieb nicht bei diesem einen Installationsfehler: Dem Gutachter fiel auf, dass es sich bei den Anschlusskabeln der neuen Beleuchtung um PVC-Verdrahtungsleitungen handelte, die für die hohe Spannung des LED-Trafos nicht ausgelegt waren. Der Laden, in dem sich dieser Schaden ereignet hatte, gehörte zu einer Kette, und der Eigentümer hatte die selbe Firma beauftragt, auch in anderen Filialen die Hochvoltbeleuchtung der Präsentationswände auf LEDs umzurüsten. Darum schaute sich der Gutachter auch die Situation in einem anderen Laden an – und fand die gleichen Mängel. Er empfahl, die Installationen zu kontrollieren und VDE-konform nachzurüsten.

Die Kabel laufen durch Bohrungen mit scharfkantigen Graten.
Die Kabel laufen durch Bohrungen mit scharfkantigen Graten.