Installateur mit Rot-Grün-Sehschwäche?

Im hier beschriebenen Fall sollte sich herausstellen, dass auch deutliche Installationshinweise einen Schaden nicht immer verhindern können: Nachdem es an der Warmwasserleitung eines Gebäudes zu einer Leckage gekommen war, wurde das IFS beauftragt, die Ursache des entstandenen Leitungswasserschadens zu ermitteln. Einige Rohrabschnitte und Pressfittings wurden darum zur Untersuchung ins Labor geschickt. Die Teile waren in Form des Buchstabens H miteinander verbunden. Einer der senkrecht verlaufenden Stränge endete in einer Kappe. Dort gab es auffällige Ablaufspuren von Korrosionsprodukten und Wasserinhaltsstoffen.

Selbst mit bloßem Auge konnte der Gutachter die genaue Leckagestelle erkennen: ein Loch im „Deckel“ der Kappe. Der Wanddurchbruch war, wie das Schadenbild zeigte, zweifellos durch Innenkorrosion entstanden. Es gab einen signifikanten Unterschied zwischen der Kappe und allen anderen zugesandten Teilen: Während die Rohrabschnitte und Pressfittings aus Edelstahl gefertigt waren, bestand die Kappe aus unlegiertem, außen galvanisch verzinktem Stahl. Letzterer ist nicht korrosionsbeständig und darum nicht für Trinkwasserinstallationen geeignet.

Die Verantwortung für den Leitungswasserschaden hatte somit der Installateur der Anlage, der ein falsches Bauteil ausgewählt hat. Dieser Fehler war allerdings schwer nachzuvollziehen, denn die unterschiedlichen Bauteile waren eindeutig gekennzeichnet. Die Edelstahlteile trugen grüne Farbmarkierungen. Hingegen waren die verzinkten Stahlteile, die für den Einsatz in geschlossenen Anlagen der Industrie und in Heizungsinstallationen vorgesehen sind, mit roten Farbmarkierungen versehen und an den Fittings jeweils mit einem roten Piktogramm, das einen durchgestrichenen Wasserhahn zeigte.