Falsches Wohnverhalten oder bauliche Mängel?

Die Mieter einer Etagenwohnung klagten über massiven Schimmelbefall in allen Räumen, der sich trotz Heizens und täglich mehrfachem Querlüftens nicht eindämmen ließe. Die Schäden seien auf falsches Wohnverhalten zurückführen, entgegnete der Vermieter. Die Temperaturen in den Räumen seien zu gering und die relative Luftfeuchtigkeit zu hoch. Es kam zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung; das Gericht bestellte einen Gutachter des IFS als Sachverständigen.

Bei der Ortsbesichtigung stellte dieser in allen Räumen der Dreizimmerwohnung massiven Schimmelpilzbefall an den ungedämmten Außenwänden fest. An den Innenwänden und der isolierten Giebelwand des Gebäudes gab es hingegen keine Schimmelspuren. Temperaturmessungen an den Wänden ergaben stark unterschiedliche Werte; die Oberflächen der ungedämmten Außenwände waren in den geheizten Räumen deutlich kälter. Die thermografische Untersuchung mit einer Infrarotkamera zeigte klare, baulich bedingte Schwachstellen: Über die nicht gedämmten Außenwände ging sehr viel Wärme verloren. An der gedämmten Giebelwand lag die Oberflächentemperatur dagegen deutlich höher, so dass dort kein Kondenswasser und keine Schimmelbildung entstehen konnten.

Im Schlafzimmer der Wohnung stellte der Gutachter einen Datenlogger auf und maß über zwei Wochen kontinuierlich die Raumtemperatur und die relative Luftfeuchtigkeit. Anhand der Aufzeichnung war zu erkennen, dass die Mieter ausreichend heizten und die Wohnung dreimal täglich lüfteten. Die relative Luftfeuchtigkeit war dennoch zu hoch. Unter den gegebenen Bedingungen bildete sich an den kalten Wandflächen Kondenswasser. Durch Heizen und Lüften in einem zumutbaren Rahmen konnten die Mieter den Schimmelbefall nicht eindämmen.