Der Elektroschlepper ist nahezu vollständig ausgebrannt.

Elektroschlepper falsch geparkt

Am Freitagnachmittag, kurz vor Arbeitsende, wurde der Elektroschlepper eines Betriebes auf seinem Stellplatz in der Lagerhalle abgestellt und ans Ladegerät angeschlossen. Sonntagnachmittag wurde die Feuerwehr zum Betriebsgelände gerufen: Es brannte in der Halle. Die Einsatzkräfte konnten das Feuer auf den Bereich um das Fahrzeug eingrenzen. Als ein IFS-Gutachter später die Brandstelle untersuchte, stellte er einen Schadenschwerpunkt am Blei-Akku des nahezu ausgebrannten Elektroschleppers fest.

Der Elektroschlepper ist nahezu vollständig ausgebrannt.
Der Elektroschlepper ist nahezu vollständig ausgebrannt.

An der Stelle, an der das Ladekabel aus Kupfer über eine Profilverschraubung in den Akkublock geführt wurde, war es durchtrennt, und es gab auffällige Schmelzspuren. Der Schmelzpunkt von Kupfer liegt bei 1083 °C. Zumindest kurzfristig hatte am Anschluss des Kabels eine so hohe Temperatur geherrscht. Kurzum: An dieser Stelle muss es zu einem Kurzschluss mit Lichtbogenüberschlag gekommen sein. Dabei wurden brennbare Materialien in der Umgebung, wie zum Beispiel Leitungsisolierungen oder die Kunststoffgehäuse der Akkuzellen, entzündet, und es entwickelte sich ein Flammenbrand.

Am Anschlusskabel sind Abschmelzungen zu erkennen.
Am Anschlusskabel sind Abschmelzungen zu erkennen.

Die Flammen griffen auf das Regal über, neben dem der Elektroschlepper abgestellt worden war. Hier hätte das Schadenausmaß begrenzt werden können, wenn man im Betrieb die Vorgaben der Berufsgenossenschaftlichen Informationen eingehalten hätte: In den BGI 5017 – Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien ist ein Mindestabstand von 2,5 Metern zwischen Ladeplatz und brennbaren Materialien angegeben. Der Schlepper stand jedoch nur 1,3 Meter vom benachbarten Regal entfernt.

Der Brandschutt wurde geräumt. Der Pfeil deutet auf das Ladegerät des Fahrzeugs.
Der Brandschutt wurde geräumt. Der Pfeil deutet auf das Ladegerät des Fahrzeugs.