Der Wagen steht zum Untersuchungszeitpunkt noch auf dem Parkplatz.

Brandstiftung auf dem Parkplatz

Auf einem Parkplatz bemerkte eine Frau Feuer an einem der abgestellten Fahrzeuge und rief die Feuerwehr. Noch vor deren Eintreffen löschten Anwohner die Flammen mit einem Feuerlöscher, so dass sich die Einsatzkräfte nur noch um Glutnester zu kümmern brauchten. Ein IFS-Gutachter untersuchte später den betroffenen Kleinwagen: Brandspuren gab es ausschließlich an der rechten Vorderseite des Pkw’s.

Der Wagen steht zum Untersuchungszeitpunkt noch auf dem Parkplatz.
Der Wagen steht zum Untersuchungszeitpunkt noch auf dem Parkplatz.

Der rechte Frontscheinwerfer war betroffen und auch der Kabelbaum, über den er angeschlossen war. Doch die Schäden an den Kabeln waren eindeutig auf eine Brandeinwirkung von außen zurückzuführen. Der Wagen stand bereits seit der Mittagszeit des Vortages auf dem Parkplatz. Heiße Teile des Motors oder des Abgassystems konnte der Gutachter darum als Brandursache ausschließen. Auch das Schadenbild sprach dagegen.

Der Kabelbaum ist von außen angebrannt.
Der Kabelbaum ist von außen angebrannt.

Vielmehr belegten die Spuren eine Brandentstehung zwischen dem Radkasten und dem Reifen, an dessen Oberseite das Gummimaterial an einer Stelle verbrannt war. In diesem Bereich konnte nur eine Brandstiftung das Feuer verursacht haben. Die Methode, PKW über die Reifen zu entzünden, mündet teilweise in ganzen Brandserien. Die häufig jugendlichen Verursacher sind sich der horrenden Schäden und der Gefährdungen für Dritte meist gar nicht bewusst.

An der Oberseite des Reifens ist das Gummi zum Teil verbrannt.
An der Oberseite des Reifens ist das Gummi zum Teil verbrannt.