Blick vom vorderen in den hinteren Bereich des Stalls

Brand in einem Geflügelmastbetrieb

Als der Betreiber eines Geflügelmastbetriebes am Morgen das Stallgebäude betrat, musste er feststellen, dass es dort gebrannt hatte. An zwei Stellen gab es noch kleine Glimmbrände in der Einstreu, die er selbst löschen konnte. Glücklicherweise hatten sich in der Nacht keine Tiere im Stall befunden. Masthähnchen haben ein kurzes Leben von in der Regel weniger als vierzig Tagen. Ist eine Generation auf dem Weg in den Schlachtbetrieb, so wird der Stall gereinigt und desinfiziert, und neues geschnittenes Stroh wird eingestreut. Als sich der Schaden ereignete, war dies gerade geschehen. In der Nacht sollte der Stall für die neuen Küken auf 28 °C aufgeheizt werden.

Blick vom vorderen in den hinteren Bereich des Stalls
Blick vom vorderen in den hinteren Bereich des Stalls

Für die Beheizung gab es elf Gasheizstrahler, die – mittig und in gleichmäßigen Abständen – an Stahlseilen von der Decke hingen. Vor dem Aufheizen des Stalls für eine neue Kükengeneration reinigte der Betreiber die Heizgeräte nach eigenen Angaben jeweils mit Druckluft. Alle elektrotechnischen Installationen im Gebäude waren in der Schadennacht spannungsfrei geschaltet. Allein die Gasheizstrahler waren in dem verschlossenen Stall in Betrieb. Dem Spurenbild nach musste der Brand im hinteren Bereich entstanden sein – im Eingangsbereich lag zum Teil noch unverbranntes Stroh. Die frische Einstreu sorgte für einen schnellen Abbrand mit starker Hitzeentwicklung. Dabei wurde so viel Sauerstoff verbraucht, dass sich das Feuer weitgehend selbst löschte.

Einer der elf Gasstrahler
Einer der elf Gasstrahler

Der IFS-Gutachter, der diesen Fall untersuchte, überprüfte die Mindestabstände: Die Gasstrahler hingen in einer Höhe von 115 bis 125 Zentimetern über dem Stallboden. Zwar wird in der VdS 2488 nur eine Mindesthöhe von einem Meter gefordert. Doch auf der Internetseite des Herstellers waren 130 bis 160 Zentimeter Mindesthöhe für den in diesem Fall eingesetzten Gasstrahlertyp angegeben. In der VdS-Richtlinie ist außerdem dokumentiert, dass „gasbefeuerte Warmlufterzeuger“ vor der Neubelegung des Stalls – auch innen – von Staub und Verkrustungen befreit werden müssen. Seinen eigenen Angaben nach hatte der Betreiber dies getan. Die einzig mögliche Zündquelle im Stall waren in der Schadennacht jedoch die Gasstrahler. An deren unterem Ende gab es jeweils eine runde Metallplatte. Bei der Inbetriebnahme müssen sich dort kleine Teilchen brennbaren Materials befunden haben. Denn auf dieser Platte fand der Gutachter bei mehreren Strahlern verbrannte Partikel. Offenbar waren glühende Teilchen von den Strahlern gefallen und hatten die Einstreu entzündet.

Auf der Metallplatte unter dem Strahler liegen verbrannte Partikel.
Auf der Metallplatte unter dem Strahler liegen verbrannte Partikel.