Im Schlafzimmer gibt es einen Brandschwerpunkt im Bereich der Heizung. Deren Abdeckung (Pfeil) wurde bei den Löscharbeiten demontiert.

Betriebsanleitung aus den Augen verloren

Mitten in der Nacht wurde eine Frau wach; es war sehr warm im Schlafzimmer. Wenige Minuten später fiel der Temperaturregler von der Nachtstromspeicherheizung unter dem Fenster, und es schlugen Flammen aus der Heizung. Die Frau rette sich auf die Dachterrasse und rief die Feuerwehr. Einige Tage später untersuchte ein Brandursachenermittler des IFS die Schadenstelle. Im Zuge der Löscharbeiten war diese von der Feuerwehr verändert worden. Doch das Spurenbild war weiterhin aussagekräftig:

Im Schlafzimmer gibt es einen Brandschwerpunkt im Bereich der Heizung. Deren Abdeckung (Pfeil) wurde bei den Löscharbeiten demontiert.
Im Schlafzimmer gibt es einen Brandschwerpunkt im Bereich der Heizung. Deren Abdeckung (Pfeil) wurde bei den Löscharbeiten demontiert.

Es gab im Schlafzimmer einen Brandschwerpunkt im Bereich der Heizung. Deren Abdeckung hatten die Einsatzkräfte entfernt und daneben gestellt. Als der Gutachter sie wieder an ihre ursprüngliche Position vor der Nachtspeicherheizung setzte, fiel daran ein Schadenschwerpunkt ins Auge: Der Bereich leicht rechts der Mitte ist heller, wie auf dem Bild links zu sehen ist. Das Metall war dort besonders starker Hitze ausgesetzt. Darüber waren Teile der Marmor-Fensterbank abgeplatzt. Die interessante Spur aber befand sich davor auf dem Fußboden: Dort zeichnete sich ein Rechteck ohne Brandspuren ab. Etwas hatte demnach beim Brandausbruch nur wenige Zentimeter vor der Heizung gestanden.

Rekonstruktion der ursprünglichen Situation: Vor der Heizung zeichnet sich ein Rechteck ohne Brandspuren auf dem Fußboden ab.
Rekonstruktion der ursprünglichen Situation: Vor der Heizung zeichnet sich ein Rechteck ohne Brandspuren auf dem Fußboden ab.

Eine Brandentstehung innerhalb der Heizung konnte der Gutachter ausschließen. Brennbares Material davor war in Brand geraten, und es hätte sich dort nicht befinden dürfen – ein Benutzerfehler. Die Frau hatte die Wohnung erst einige Monate zuvor gemietet. Dabei wurde ihr eine Anleitung für die Heizungsbedienung übergeben. Aber die war nicht mehr vorhanden, gab sie an. Der Gutachter lud die Bedienungsanleitung von der Internetseite des Herstellers herunter. Darin war festgehalten, dass Gegenstände aller Art mindestens 30 Zentimeter vom Lüftungsgitter der Heizung entfernt sein müssen. An den Heizungen selbst befand sich ein Aufkleber mit dem Hinweis, keine Gegenstände unmittelbar vor der Heizung abzustellen, wie der Gutachter an baugleichen Geräten im Wohnzimmer sehen konnte. Dieser Sicherheitshinweis lag im Alltag allerdings hinter der Abdeckung verborgen. Mit dem Einzug in die neue Wohnung hätte die Mieterin den Bedienhinweisen für die Heizung, die sie erhalten hatte, etwas mehr Aufmerksamkeit schenken sollen. Die Polizei ermittelte gegen sie wegen fahrlässiger Brandstiftung.

Im Wohnzimmer stehen baugleiche Nachtspeicherheizungen. Das kleine Bild zeigt einen Warnhinweis des Herstellers auf den Geräten.
Im Wohnzimmer stehen baugleiche Nachtspeicherheizungen. Das kleine Bild zeigt einen Warnhinweis des Herstellers auf den Geräten.