Der Festbrennstoffofen im Wohnzimmer.

Abenteuerliche Abgasinstallation

Im hier beschriebenen Fall untersuchte das IFS ein Feuer in einem Mietshaus. Die direkten Brandschäden konzentrierten sich auf das Dachgeschoss. Doch die Schadenursache fand der Gutachter eine Etage tiefer, im zweiten Stock des Gebäudes. Dort hatten die Mieter ein Jahr zuvor im Wohnzimmer einen Festbrennstoffofen installiert. Er war zuletzt am Vortag des Brandes in Betrieb gewesen. Es stellte sich heraus, dass die Feuerstelle nicht vom Bezirksschornsteinfegermeister abgenommen wurde, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Der Festbrennstoffofen im Wohnzimmer.
Der Festbrennstoffofen im Wohnzimmer.

Den Ofenanschluss, den der Gutachter vorfand, hätte der Fachmann auch sicher nicht abgenommen. Denn das Abgasrohr endete nicht im Schornstein, sondern in einem davor liegenden Hohlraum. In dem abgemauerten, etwa 40 mal 40 Zentimeter großen Schacht fand der Gutachter Rußanhaftungen, die auf Höhe des Abgasrohres begannen. Der Schacht führte hoch zum Dachboden, wo er vermutlich abgedeckt war. Zum Zeitpunkt der Untersuchung lag das Feuer einige Tage zurück, und die Schornsteinöffnung war mit einer runden Klappe verschlossen, wie auf Bild drei oben zu erkennen ist. Doch an der Klappe gab es keine Rußverschmutzungen. Sie war offensichtlich erst nach dem Feuer angebracht worden. Ein Verbindungsstück zwischen Abgasrohr und Schornstein, das belegt hätte, dass die Abgase doch in den Schornstein geleitet wurden, gab es nicht. Auch die Polizei hatte direkt nach dem Brand kein solches Rohrstück gefunden.

Blick auf den Schornstein und den rechts daneben liegenden Schacht.
Blick auf den Schornstein und den rechts daneben liegenden Schacht.

Die heißen Abgase – und mit ihnen vermutlich glimmende Partikel – wurden also zweifellos in den Schacht vor dem Schornstein geleitet. Von dort strömten sie nach oben in Richtung Zwischendecke und entzündeten deren Holzbauteile oder möglicherweise die Abdeckung des Schachtes. Die Vorgaben für die Installation von Feuerstellen sind in den jeweiligen Feuerungsverordnungen der Bundesländer festgeschrieben. Vor der Inbetriebnahme muss jede Feuerstelle vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister abgenommen werden.

Zwischen Abgasrohr und Schornstein fehlt in dem hier vorhandenen Hohlraum ein 40 Zentimeter langes Verbindungsstück.
Zwischen Abgasrohr und Schornstein fehlt in dem hier vorhandenen Hohlraum ein 40 Zentimeter langes Verbindungsstück.